Darf er die Verfügung übergehen?
Der Vater meines Lebensgefährten ist verstorben.
Er wollte uns sein Auto vermachen, was wir ablehnten, weil wir es nicht verwenden können.
Dann hat sein Vater gemeint, das dann meine Tochter das Fahrzeug erhalten sollte.
Meine Tochter hatte uns geben, dass Fahrzeug für sie zu verkaufen.
Zwischenzeitlich hatten meine Tochter und ich Streit und wir hatten 1Jahr keinen Kontakt zu ihr.
Das Geld vom Verkauf liegt auf der Bank.
Nun sind die Wogen wieder geglättet.
Ich möchte nun meiner Tochter das Geld ausbezahlen, mein LG möchte das nicht.
Er meint, sie hätte sich schlecht verhalten und da wir eigentlich das Fahrzeug zuerst haben sollten, würde es ihr nicht zustehen.
Ich finde das falsch, weil er sich über den letzten Willen des Vaters stellt.
3 Antworten
Wenn der Vater nicht in einem formwirksam verfassten Testament bestimmt hat, dass das Auto deiner Tochter bei seinem Tod zugewendet werde, hat deine Tochter keinerlei Ansprüche. Denn sie gehört nicht zu seinen gesetzlichen Erben, da sie mit dem Vater nicht verwandt ist.
Liegt also kein Testament des Vaters vor, ist dein Lebensgefährte als Sohn der Alleinerbe. Er hat allein zu bestimmen, was mit dem Auto und dem weiteren Nachlass des Vaters geschieht. Wenn das Auto verkauft ist und der Erlös auf einem Konto steht, hat allein dein LG die Verfügungsbefugnis darüber.
Etwas anderes würde z.B. nur gelten, wenn der Vater vor seinem Tod das Auto an deine Tochter verschenkt hätte, das Auto dann praktisch für oder im Namen der die Tochter verkauft worden wäre und mithin dann auich Anspruch auf den Erlös hätte.
Na, da hast du ja einen tollen vorbildlichen Partner!
Nein, ihr habt es für sie verkauft, eine übliche Hilfe innerhalb der Familie. Da jetzt nach einem Streit nachzutreten und ihr das Geld, dass ihr gehört, so lange zu unterschlagen, gehört sich nicht.
Meine Güte, selbst nichts damit anfangen können, aber auch niemandem anderen aus der Familie etwas gönnen können.
Es ehrt dich, hier berechtigte Gewissensbisse zu zeigen. Aber setze dich auch durch damit.
Alles Gute
Ach, apropos Willenserklärung des Erblassers: Ich lese da:
Dann hat sein Vater gemeint, das dann meine Tochter das Fahrzeug erhalten sollte.
Das ist für mich eindeutig vor mehreren Zeugen formuliert. Beweisen aber kann das nur der Anstand.
Das Geld steht deiner Tochter zu. Das hat nichts mit ihrem Wohlverhalten euch bzw. speziell deinem Partner gegenüber zu tun.