Darf er auf unsere Kosten entsorgen?

4 Antworten

Natürlich soll die Hütte auf eure Kosten abgebaut werden von euch, wenn da mal was Schlimmes ist und der Pachtgeber kündigt ohne Frist dann kann der Bau alles stehen lassen.

Man man man, das Gartenpachten ist so kompliziert wenn man kein Geld hat und sich nichts Leisten kann man sollte es wirklich sein lassen und Sparen bis man sich alles Limitlos erlauben kann und die besten Gartenanlagen und Grundstücke bekommt.


Chrissi861 
Beitragsersteller
 20.11.2024, 23:37

Er hat uns eine Frist gegeben bis zum 30.11

Es existiert kein schriftlicher Pachtvertrag, es war kein Kleingartenverein.

Die Errichtung der Hütte hätte bereits der Zustimmung des Eigentümers benötigt. Die Pachtfläche ist bei Beendigung im ursprünglichen Zustand zurück zu geben.

Ich schätze mit Hilfe von Luftbildern lässt sich relativ leicht beweisen wann die Hütte errichtet wurde, der Pachtvertrag wird sich an Hand der Pachtzahlung nachweisen lassen.

Persönlich - ich würde dir auch mit Ersatzvornahme drohen und vermutlich auch einen Mahnbescheid beantragen, wenn du die Rechnung nicht bezahlst.

Eine verbindliche Antwort kann dir aber nur ein Anwalt geben.

Verträge existieren nicht, ihr wohnt im Ausland... Wohin soll er die Rechnung schicken? Ist nicht die feine, englische Art, so mit einem Verpächter umzugehen. Jedoch hat dieser sich nicht vertraglich abgesichert und solche wie euch sind zuständig für Lehrgeldzahlungen.

Also ja, er darf. Ist blos die Frage wie er an sein gefordertes Geld kommt.

Wenn nichts besprochen wurde,glaube ich,man muss die abbauen


Chrissi861 
Beitragsersteller
 20.11.2024, 23:37

Aber ohne Vertrag ? Ohne mündliche Absprache?