Darf einem der Lehrer das Trinken während dem Unterricht verbieten?

16 Antworten

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außer im chemieraum (oh mein gott ich habe im chemieraum getrunken jetzt sterbe ich) sollte das erlaubt sein besonders wenn es warm ist (also jetzt schon). dann sollte mal der klassensprecher nen antrag machen hat bei uns geholfen 


YannickStark1 
Beitragsersteller
 13.05.2011, 17:34

danke, das nervt die anderen schüler auch vorallem mich weil ich dadurch das ich schulsanitäter bin dann an 2 tagen in der woche selten am  tag zum trinken kämen...

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Ach Quatsch, aber wenn du Krach machst, dich und deine Mitschüler damit ablenkst oder dann ständig auf Klo rennen musst, kann dir der Lehrer das schon untersagen. Ihr könnt euch ja mit ihm auf die Regel einigen: Wenn es warm ist, dürfen wir ganz leise etwas trinken, aber auf Klo gehen während der Stunde ist tabu (außer einer hat ne Blasenschwäche).

Ja, darf er. Denke bei über 30 Grad wird er dir das nicht verbieten. 

Und außerdem ist es immer die Art wie der Schüler fragt und nicht einfach los trinkt.

Trinken ist ein lebenswichtiges Grundbedürfnis!

Jeder Lehrer, der es verbietet, macht sich der Nötigung strafbar.

Bereits der Versuch ist hier strafbar.

Heißt:

Will der Lehrer es verbieten und der Schüler weigert sich, HAT der Lehrer sich bereits strafbar gemacht.

Und:

Nötigung ist ein Offizialdelikt.

Erlangt die Exekutive (Polizei, Staatsanwaltschaft) hiervon Kenntnis, muss sie Strafantrag stellen.

Gegen die Nötigung ist zudem die Notwehr zulässig. Notfalls mit Gewalt.

Will der Lehrer das Getränk also wegnehmen, ist das verbotene Eigenmacht, gegen die die Besitzwehr oder, wenn die Wegnahme bereits erfolgt ist, die Besitzkehr zulässig ist.

Der Schüler darf sich also mit Gewalt der Besitzentziehung erwehren.

Sollte der Lehrer also das Trinken unterbinden wollen, könnt Ihr ihm sagen:

"Sie begehen den strafbaren Tatbestand der versuchten Nötigung. Sollten sie daran festhalten, rufe ich sofort die Polizei und erstatte Strafantrag gegen sie."

Strafgesetzbuch (StGB) 

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Klar kann er das, solang du bei bewusstsein bist schon, wenn du aber einen sonnenstich hast und dir gehts nicht gut, darfst du das natürlich, der lehrer hat das recht sowas zu verbieten, den sowas lenkt ab und alles was vom unterricht dich oder andere ablenkt darf er verbieten