Darf eine Stadt meine Adresse veröffentlichen?
Darf eine Stadt ohne mich persönlich davon in Kenntnis zu setzen meine Adresse in einem Adressbuch veröffentlichen. Wenn ich das nicht wollen würde müsste ich aktiv widersprechen. Die Information über die Veröffentlichung wurden in einem Amtsblatt bekannt gegeben welches ich aber nicht persönlich erhalten habe und es nur per Zufall mitbekommen habe.
4 Antworten
Nur wenn es die Staatsanwaltschaft anordnet und die fatalistische Grundlage der Rechtssprechung zu Wortwahl wird, soweit ich weiß..
Dafür sind Adressbücher gedacht. Da gibt es jährlich einen Termin, bis zu dem man seinen Einspruch gegen die Veröffentlichung einlegen muss.
Das hast du offenbar versäumt.
In einem Adressbuch steht ja lediglich deine Adresse. Diese ist ja nicht mit anderen Daten verknüpft.
Wahrscheinlich hast du bei Facebook & Co schon 20 mal mehr von dir preis gegeben
Ich meine, das sie das darf solange du nicht widersprichst.. gewisse Institutionen wie z.b.Parteien werden auch informiert wenn jnd neu einzieht der dann Werbung erhält..
hast du beim Einwohnermeldeamt der Weitergabe deiner Daten widersprochen?
Also macht man wegen dem Datenschutzgesetz um alles so ein Theater und die Stadt darf ohne mein Einverständnis meine Daten veröffentlichen, weil ich aktiv widersprechen müsste