darf eine gesetzliche Betreuung abgelehnt werden, auch wenn der zu Betreuende alleine nicht mehr klar kommt?
wenn alles liegen bleibt, dann taucht die Frage nach Vormundschaft auf - modern heißt das ja gesetzliche Betreuung - was kann der Richter bewirken, wenn es zwar einen Antragsteller gibt, aber der zu Betreuende nicht will zumindest nicht kooperativ, weil zB der Pflegedienst nicht für den Haushalt zuständig ist?
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Was wäre dann die Alternative?
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weil die Antragstellung idR von einem Dritten kommt - in Deutschland gibt s ja keinen Druck, obwohl die Gesellschaft derjenigen ohne Angehörigen wächst
2 Antworten
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Das wird gegebenenfalls gegen den Willen des Betroffenen gemacht, aber natürlich vorher überprüft, ob eine gesetzliche Betreuung wirklich notwendig ist. Bei mir lief das über ein ärztliches Gutachten.
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Es kommt auf den Grad der Gefährdung an. Ab einem gewissen Punkt kann auch eine Einweisung in eine Klinik im Raum stehen.
Ansonsten darf man in diesem Land so verwahrlost und dumm sein, wie man mag.