Darf eine geistig behinderte Person einen Hund halten?
Ich möchte an dieser Stelle betonen,dass ich in keinster Weise Menschen mit geistigen Behinderungen diskriminiere oder gar meine Frage beleidigend sein soll.Ich habe beim Spaziergang mit meinem Hund letztens eine junge Frau kennengelernt die eine geistige Behinderung hat.Sie grüßt mich und meinen Hund jedes Mal auf's neue als sähe sie uns zum ersten Mal.Ich bin kein Arzt somit nicht befugt Diagnosen zu Stellen aber dass ihre Behinderung relativ schwer ist liegt auf der Hand.Nun hat sie einen Labrador sich gekauft der ihr im Welpenalter noch keine Schwierigkeiten bereitet hatte aber nun fast ausgewachsen ist und die Frau meiner Beobachtung nach völlig überfordert.Sie ist nicht inder Lage ihn zu erziehen.Er ist viel zu stark für sie und sie hat schon mehrmals die Leine fallen lassen und der Hund ist einmal auf die Straße gerannt(durch schnelle Reaktion des Autofahrers konnte schlimmeres verhindert werden).Immerwieder kriege ich als Labibesitzerin Herzrasen wenn ich die beiden Draußen sehe denn wir wohnen in einer befahrenen Stadt,sie Schreit den Hund oft an,redet mit ihm als sei er ein Mensch,der Hund ist völlig orientierungslos und rennt auf andere zu was sie nicht verhindern kann.Nun bin ich wirklich kein Mensch der andere ausschließen will aus der Gesellschaft nur wegen einer Krankheit aber hier geht es um die Sicherheit des Hundes!Er ist schon mehrmals knapp dem Tod entkommen und ich weiß nicht ob ich länger zusehen kann dabei.Aber an wen soll ich mich denn wenden?Wie kommt es denn bitte an wenn ich dem Tierschutz sagen würde sie sollen einer behinderten Person den Hund wegnehmen?Sie hat den Hund bei einem Züchter gekauft und wenn der schon nichts dagegen gesagt hat....Hab ich das Recht denn überhaupt auf meiner Seite?Ich hoffe ihr versteht meine missliche Lage!
9 Antworten
Das Ordnungsamt ist erster Ansprechpartner.
Auch ich befürworte Tiere, die mit Menschen zusammenleben, die körperlich, oder geistig eingeschränkt sind. Dennoch ist gerade bei einem Hund die öffentliche Sicherheit auch in diversen Gesetzen verankert.
In NRW z.B. darf ein Hund nur geführt werden, wenn der Mensch in der Lage ist, auf ihn einzuwirken. Das ist bei deinem Fall absolut nicht gegeben.
Da die öffentliche Sicherheit in diesem Fall stark gefährdet ist (Autounfälle, etc.) bleibt dir gar nichts anderes übrig, als diesen Fall zu melden.
Wenn du zum OA gehst, melde nicht nur den Fall, sondern rege auch an, daß diese Person den Hund möglicherweise nicht weggenommen bekommt, sondern einen Betreuer an die Seite gestellt bekommt. der mit ihr und dem Hund zusammen unterwegs ist.
Ein Mensch, der ganz offensichtlich kognitiv nicht in der Lage ist, diese Gefahrensituationen zu überblicken, darf keinen halten.
Der Labbi wird hoffentlich ein gutes Zuhause finden, dort bleiben wird er sicherlich nicht.
Leider ist einem geistig behindertem Menschen ein Hund gesetzlich erlaubt. Leider darf sich jeder Hans einen Hund kaufen. :-/ Somit auch sie.
Versuche doch mal mit ihr zu reden, ganz sachlich und ohne Vorwürfe. Vielleicht kommst du an sie ran, gewinnst ihr Vertrauen und kannst ihr mit dem Hund helfen. Fange doch mit gemeinsamen Gassi-gängen an und sobald der Hund wieder anfängt an der Leine zu ziehen o.ä gibst du ihr Stellung bzw. Tipps was sie nun machen soll. Rate ihr doch zugleich auch mal zu einer guten Hundeschule, die ohne Gewaltmittel arbeitet.
Und wenn das immer noch nichts bringt, dann kannst du ja mal versuchen diesen Fall beim Veterinäramt zu melden. Ich bezweifle aber, dass die hier handeln werden. Und wenn, dann kann sie sich immer noch einen neuen Hund holen und es würde immer so weitergehen. Von dem her nützt das nicht viel ausser, dass die Tierheime weiter überfüllt werden. Es wäre also eine wirklich tolle Sache, wenn du das anders im Sinne von beiden hinbekommen würdest.
Alles Gute!
Nicht unbedingt, aber meistens können solche Menschen dem Hund weder Sicherheit noch Gerechtigkeit bieten. EIn Hund ist eine wirklich große Verantwortung, die leider oft unterschätzt wird.
Es kommt immer noch auf den Grad und die Art einer Behinderung an und nicht jeder geistig behinderte oder eingeschränkte Mensch ist unfähig im Umgang mit Tieren. Bei vielen ist eher das Gegenteil der Fall. Die Verantwortung für ein Tier kann sich durchaus für beide Seiten auch positiv darstellen. Dass es in diesem Fall nicht so ist, ist wieder eine ganz andere Sache und lässt kein allgemein gültiges Urteil zu.
Viele Behinderte entwickeln erst Empathie im Umgang mit Tieren und sind stolz darauf, dass sie die Zuneigung eines Lebewesens ohne Wenn und Aber gewinnen konnten. Das passiert im Umgang mit 'normalen' Menschen ja eher selten.
Leider ist einem geistig behindertem Menschen ein Hund gesetzlich erlaubt.
Das hast du geschrieben, anders formuliert: "Behinderte dürfen Hunde haben, und das finde ich blöd!" Und jetzt schreibst du, du hättest das gar nicht so gemeint, sondern so, wie Affia es formuliert hat. Ah ja...
Ja entschuldige, missverständlich formuliert. Wie ihr euch alle gleich habt. Hatte vergessen "derartigen" o.ä in den Satz einzufügen. So hab ich es jedenfalls nicht gemeint.
diese person sollte definitiv keinen hund halten!
ruf das vet. amt, damit da mal was passiert... es ist egal ob behindert oder nicht, der hund überfordert diese person und darunter leiden die beiden und ihre umwelt
züchter sehen oft genug nur das geld, auch seriösen sind nicht vollkommen.. das sagt leider nix
ich würde aber, bevor es zum vet. amt geht, mit ihr reden und ihr das begreiflich machen.. sicher liebt sie den hund und vllt lässt sie sich ja helfen?
ich finde es allgemein sehr fraglich mit geistig eingeschränkten personen und tieren, grad hunden... je nacheem wie schwerwiegend und welche bereiche betroffen sind können die sich einfach nicht so gut drum kümmern oder reagieren
Also ich könnte da auch nicht zusehen. Aber ich wäre in einer Zwickmühle. Auf der einen Seite der Hund, der gefärdt wird, auf der anderen Seite eine geistig Behinderte, die ihren Hund aber sicherlich sehr gerne hat.
Natürlich darf man sich nicht bei jedem Hundehalter einmischen, wie er mit seinem Hund umgeht, allerdings ist das hier eine andere Situation.
Ich habe selbst eine geistig behinderte Tante. Ich liebe sie über alles. Sie wohnt in einer eigenen Wohnung, kocht für sich, putzt ihren Haushalt, bügelt ihre Wäsche. Nur war ie wegen ihrer Behinderung nie auf einer Schule und sie kann ihre Finanzen nicht alleine Regeln. Deshalb ist meine Mutter ihr Vormund. Auch hat sie eine Katze. Wenn man diese Katze ihr wegnehmen müsste, wäre sie am Boden zerstört. Und sie kümmert sich liebevoll um die Katze, da könnte sich so manch anderer eine Scheibe abschneiden.
Vor Jahren hatte sie immer ein Pudelmädchen zur Betreuung. Der HUnd war von einer Dame im haus und war solange bei meiner Tante, bis die Frau von der Arbeit zurück kam. Auch die beiden hatten ein super Verhältnis, um den Hund wurde sich immer rührend gekümmert. Allerdings war das Pudelmädchen auch recht umgänglich, zog nicht an der Leine und hörte sehr gut, Pudel eben.
Ein junger labbi ist da schon was anderes.
Ja aber, was macht man?
ich würde den Kontakt zu ihr suchen. Anscheinend verstehen Eure Hunde sich ja. da kann man doch was drauß machen. Wenn Du eh jeden tag spaziern gehst, biete ihr doch an, zusammen spazieren zu gehen. Besuche sie mal zuhause. Da kannst Du dir ein Bild machen, wie sie mit dem Hund umgeht.
Ich würde nicht sofort zum Ordnungsamt rennen, damit macht man es sich zu einfach. Und irgendwie finde ich es nicht fair. Die Frau tut ja nichts böses. Sie weiß es vielleicht einfach nicht besser und freut sich über Hilfe.
Menschen mit geistiger Behinderung sind oft sehr liebevoll und sehr gesellig. Meine Tante freut sich über jede Hilfe und auch ihre Freundin, die auch geistig Behindert ist, lechzst nach Aufmerksamkeit. Sie beschenkt immer meine Kinder, obwohl sie eigentlich gar nichts mit denen zu tun hat.
Deshalb denke ich, sie würde sich bestimmt freuen, wenn jemand ihr hilft
Ich habe ziemlich oft mit behinderten menschen zu tun. Das ist eine schwere frage zu beantworten... Wenn du meinst das sie sehr behindert ist, ist es sicher nicht so gut das sie einen kleinen Welpen hat der viel halt und Beschäftigung von dem Menschen braucht. Besser geeignet wäre daher ein Therapiehund der extra dafür ausgebildet ist. Ja ich glaube schon das der Tierschutz ihr den Hund wegnehmen würde da es auch für den Hund nicht gut ist. Sue hat den Hund ja auch nicht selber beim Züchter gekauft sonst hätte sie ihn nicht bekommen. Vielleicht ist da jemand der ihr hilft oder so?
Der Tierschutz kann gar niemandem den Hund wegnehmen. Ihr überschätz hier alle die Möglichkeiten von Tierschutzorgas. Die haben Null Berechtigung zu sowas.
Wieso denn "leider"? Eine geistige Behinderung heißt nicht automatisch, dass man zur Haltung eines Hundes nicht in der Lage ist.