Darf eine Diakonin konfirmieren?

8 Antworten

Zumindest die Mitgliedskirchen der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (d.h. die evangelischen Kirchen in Bayern, Sachsen, Mitteldeutschland, Hannover, Braunschweig, Norddeutschland und Schaumburg-Lippe) haben in ökumenischen Gesprächen gegenüber anderen Kirchen erklärt, dass bei ihnen nur unter Handauflegung ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer (und somit keine Diakoninnen und Diakonen) konfirmieren dürfen. Soweit mein Wissensstand.

(Dies hat z.B. zur Folge, dass evangelisch-lutherische Konfirmationen auch in der Chruch of England und im Katholischen Bistum der Altkatholiken in Deutschland als Firmung anerkannt werden. Es kann aber durchaus sein, dass die genannten evangelischen Kirchen ihre ökumenischen Gesprächspartner mal wieder belogen haben...)


Wenn einem die Bedeutung des Begriffs "Diakon" bekannt ist, dann weiß man, dass eine Diakonin neben anderen kirchlichen Aufgaben "auch" konfirmieren darf.

Eine Konfirmation hat im übrigen nichts so besonderes an sich als, dass man bei ihr einen größeren Formfehler begehen könnte. - Schließlich gibt es biblisch orientiert gar keine Konfirmation.

Diakoninnen und Diakone gibt es in der evangelischen wie in der katholischen Kirche. Sie haben unterschiedliche Aufgaben in Gemeinden und diakonischen Einrichtungen. Darum haben sie eine doppelte Qualifikation: eine kirchlich anerkannte theologische Ausbildung und eine staatlich anerkannte Ausbildung in einem Sozialberuf.

Frage beantwortet. 

Ja, man darf.

https://www.evangelisch.de/inhalte/113380/12-09-2012/Evangelischer%20Diakon%3A%20Beruf%20mit%20breitem%20Spektrum


Miga1404  13.05.2017, 09:11

Diakoninnen gibt es in der katholischen Kirche nicht, da Frauen keine Weihen empfangen dürfen.

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Gesprochen für die bayerische Landeskirche - die Kasualien wie Hochzeiten, Beerdigungen, Taufen und im weiteren Sinn die Konfirmationen sind keine Aufgaben für einen Diakon, einer Diakonin. Das bleibt normalerweise den Pfarren vorbehalten. Es sei denn, der Diakon, die Diakonin wird von der Landeskirche dazu beauftragt. Das gilt auch für den Predigtdienst. 

LA

Ja, darf sie.

"Ein Kirchenmitglied, das eine Taufe, Trauung, Konfirmation oder Bestattung wünscht, will in aller Regel, dass der Pfarrer oder die Pfarrerin das selbst übernimmt und diese Aufgabe nicht an einen Prädikanten oder Jugendkreisleiter delegiert, was prinzipiell möglich wäre."

http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv.php?a=show&id=1562