Darf ein Rektor einen Schüler zwingen mit auf einen Schulausflug zu gehen?
Hallo Leute, meine Freundin geht demnächst mit der Schule eine Woche weg und der Rektor zwingt sie dazu mitzugehen und für diesen Ausflug zu bezahlen obwohl sie dies nicht möchte. Wenn man nicht bezahlt würde es angeblich „rechtliche Konsequenzen“ geben.
Kann der Rektor sie wirklich dazu zwingen ? Oder sind das nur leere Drohungen ? Anscheinend wäre es vom Bafög so geregelt das sie mit muss.
5 Antworten
Die Verweigerung der Veranstaltung ist nur aus wichtigem Grund zulässig, keine Lust ist kein Grund.
Ersteres ist kein Grund, ich habe mich vor Klassenarbeiten auch immer unwohl gefühlt und musste von, für weiteres gibt es Regelungen und manchmal hilft da sogar reden.
Sofern sie noch die reguläre Schule besucht, reicht es aus, dass die Eltern sie Krankschreiben. Noch besser wäre es ein Arzt aufzusuchen und ein AU ausstellen lassen, da kann man den Arzt auch ruhig den wahren Grund dafür nennen. Ist das Kind entschuldigt, kann der Rektor morgen noch vor sich rumblubbern.
bin mir was das rechtliche angeht nicht ganz sicher, bei einem Schüler aus meiner Klasse wurde das immer so geregelt, dass der dann bei anderen Klassen mit im Unterricht mitmacht (was allerdings nicht zwingend lehrreich ist^^)
Man könnte sich vielleicht krank melden, aber wie das mit der Bezahlung ist ,ob man da etwas bezahlen muss , das weiß ich leider nicht.
Sie muß mit
Da stimmt, meistens steckt aber hinter keine Lust mehr als nur keine Lust. Vielleicht fühlt sie sich unwohl oder die Eltern haben finanzielle Probleme.