Darf ein Polizist erzählen, dass er mal beim SEK oder GSG9 für ein paar Jahre war?

2 Antworten

Klar darf man das.

Selbst während man bei solch einer Einheit tätig ist, herrscht keine grundsätzliche Schweigepflicht. Das wäre gar nicht umsetzbar.

Die Familienangehörigen wissen sowas selbstverständlich und gute Freunde in den allermeisten Fällen auch.

Diese sollte man allerdings, solange man bei der Einheit ist, sensibilisieren, mit der Sache nicht hausieren zu gehen. Freunde von Freunden von Freunden geht sowas tatsächlich nichts an.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Nein.