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Antwort
Nein, er darf derartige Fotos ausschließlich von öffentlichem Grund (öffentlich einsehbare Straßen und Wege) machen, er darf jedoch nicht Deine Privatsphäre, sprich Dein Hausrecht verletzen. Derartige Fotos sind definitiv nicht von der sogenannten Panoramafreiheit gedeckt. Er darf die Fotos von seinem Grundstück auf Dein Grundstück noch nicht mal anfertigen, geschweige in den öffentlichen Umlauf bringen.
Ich habe mit meinem Nachbarn das gleiche Problem und werde nunmehr nicht nur auf Unterlassung klagen, sondern auch strafrechtlich gegen ihn vorgehen lassen, da gibt es noch andere Dinge wie falsche Behauptungen etc.
Liebe Grüße ud ein schönes Wochenende