Darf ein Lehrer eine Klassenarbeit vorverlegen?

13 Antworten

Klassenarbeiten sind gem. § 8 Abs. 1 Notenbildungsverordnung "anzukündigen".

Welchen Zeitraum eine solche Ankündigung erfassen muß, ist indes nicht geregelt. In der Praxis ergibt sich dies meist aus den Regelungen der Gesamtlehrerkonferenz, die natürlich wiederum mit höherrangigem Recht und damit u.a. auch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz korrespondieren müssen.

In der Regel wird man schon eine Ankündigung von einigen Tagen zumindest bei Klassenarbeiten als Mindestmaß zugrundelegen müssen.

http://www.schulrecht.rechtsanwalt-zoller.de/klassenarbeiten-anzahl-verteilung.html

Wenn 3 Tage zum Lernen nicht reichen, reichen 7 Tage auch nicht.


Hannylain 
Beitragsersteller
 09.01.2011, 22:54

Natürlich.. Mit 5-7 Tagen schaff ichs auf eine 2, mit 3 vielleicht auf eine 4..

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das er tests ankündigt ist bereits ein feiner zug von ihm auf den ihr aber kein recht habt.

natürlich darf er das.


Hannylain 
Beitragsersteller
 09.01.2011, 22:55

Das ist eine Klassenarbeit, kein Test. Arbeite muss man zumindest bei mir im Bundesland midestens eine Woche vorher ankündigen..

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Er hat Lehrerrechte , er darf zwar eine Arbeit vorlegen , dafür werden in die Schüler aber nicht mögen !

Ja, er darf das und wird es sicher begründen können.