Darf ein Kumpel eine Raserfahrt auf der A3 filmen?

3 Antworten

Grundsätzlich gilt, dass das Filmen im öffentlichen Raum erlaubt ist, solange die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer nicht verletzt werden. 

Heißt, dass man keine Gesichter oder Kennzeichen erkennen lassen darf oder dass man eine Einwilligung der Betroffenen einholen muss.

Wenn dein Kumpel das Filmmaterial veröffentlicht, zum Beispiel in sozialen Medien oder auf Videoportalen, muss er zusätzlich das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild beachten. Er darf also keine fremden Inhalte ohne Erlaubnis verwenden oder andere Personen ohne Einwilligung zeigen

Solange er nach der STvO und der Geschwindigkeit fährt ja.

Ja. Er sollte halt keine anderen gefährden, keine Geschwindigkeiten überschreiten etc.


florestino  08.07.2023, 12:12

Raserfahrt klingt jetzt nicht unbedingt nach Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung ...

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Paul3105  08.07.2023, 12:13
@florestino

Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung darf er halt nicht schneller fahren. Es gibt ja aber genug Strecken wo man unbegrenzt fahren kann.

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