Darf ein Krankenpfleger mehr als ein Altenpfleger?
Man hört es sehr oft, dass behauptet wird dass Altenpfleger deutlich weniger machen dürfen als Gesundheits und Krankenpfleger. Stimmt das oder nicht?
Eigentlich habe ich nämlich eher andere Erfahrungen gemacht.
Es geht mir hier nicht um persönliche Meinungen wer kompetenter ist oder nicht und nicht um die Unterschiede, sondern nur ob und was da rechtlich festgelegt ist.
Ich rede hier auch nur von den alten Ausbildungen und nicht von der Generalistik.
6 Antworten
Ein GuK darf erstmal NICHT mehr als ein Altenpfleger.
Dass der Eindruck entsteht, dass ein GuK mehr darf, liegt am Arbeitsort. Im Pflegeheim darf ein GuK nur was auch ein Altenpfleger macht. Im Krankenhaus dürfen BEIDE mehr machen.
Zur Erklärung: Im Krankenhaus ist IMMER ein Arzt in der Nähe, im Pflegeheim kommen Ärzte nur zur Visite. Ärzte dürfen im Krankenhaus mehr Tätigkeiten an die Pflegekräfte delegieren als im Pflegeheim.
Es gibt einen kleinen Unterschied. In der Ausbildung zum Altenpfleger wurden andere Themen gelehrt als in der GuK Ausbildung. Letztere haben mehr behandlungspflegerische Tätigkeiten gelernt, weil diese halt im Krankenhaus durchgeführt werden dürfen.
Altenpfleger im Krankenhaus müssen in verschiedenen Tätigkeiten erst angelernt werden. Wenn der Arzt sich sicher ist, dass die Person es kann, dann darf sie es auch durchführen. Egal ob GuK oder Altenpfleger.
Hier wird zwar in verschiedenen Antworten geschrieben, dass es jetzt nur noch die Generalistik gibt. Ist auch erstmal richtig, ABER die Leute die vorher Altenpflege oder GuK gelernt haben, werden es auch bleiben.
Ist bestimmt unterschiedlich, in dem Krankenhaus wo ich gearbeitet habe, gab es eine förmliche Hierarchie - Altenpfleger mussten da halt öfter drunter leiden.
Habe mich dann für einen Nebenjob in einer Psychiatrie beworben (was ja unter Krankenpflege steht) wo mir gesagt wurde, dass Altenpfleger mit Krankenpfleger komplett gleichgestellt sind und auch schauen, dass die die Mitarbeiter gut gemischt halten, um voneinander was lernen zu können. Schwerpunkte in den Ausbildungen sind ja unterschiedlich. :)
Das hilft mir leider nicht, ich hab ja nach rechtlichen Regelungen gefragt.
Beide Ausbildungen wurden zur generalistischen Krankenpflegeausbildung zusammengefasst: dem sog. Pflegefachmann/frau.
Von daher sind sie in der Hierarchie auf einer Ebene.
Hast du meine Frage überhaupt gelesen? Ich hab explizit gesagt, dass es mir nicht um die Generalistik geht
Ja.
Die Neue Generalierste Pflege Ausbildung ist der Größte Murks, die alt eigesessenen Kollegen lachen sich ein ab auf diese Ausbildung.
Mir geht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen, nicht um Meinungen
Kompetent sind erst mal beide, in ihren jeweiligen Zweigen. in einigen Punkten wird sich der Arbeitsbereich natürlich unterscheiden.
Ein alter Mensch muss natürlich nicht perse ein pflegbedürftiger Krankenfall sein.
Krankenpflegern können natürlich auch Zusatzaufgaben übertragen werden, so wie bei einer MFA, wenn sie davor z.B. zusätzlich dafür geschult wurden.
Entschuldige , werde mich hüten noch einmal eine Frage von Dir zu beantworten zu wollen. Aber nur zu Deiner Kenntnis, auch die Delegation von Aufgaben ist rechtlich geregelt.
Was kann ich denn dafür, wenn man die Frage nicht richtig liest?
Es ging mir nicht um Meinungen sondern um die rechtlichen Rahmenbedingungen, deswegen hab ich das extra in der Frage geschrieben