Darf ein Kontrolleur jemanden kontrollieren, während man am anrufen ist?

12 Antworten

Der Kontrolleur ist nicht verpflichtet, bei jedem telefonierenden Fahrgast das Ende des Gespräches abzuwarten. In deinem Fall denke ich aber, kann der Kontrolleur den Moment abwarten und in der Zwischenzeit andere Fahrgäste kontrollieren. Es kommt immer auf beide Seiten an.

Hey, ja er darf dich kontrollieren während du am telefonieren bist. Aber da du auf dein Handy gespeichert hast, denke ich das er warten wird und in der Zeit die anderen Fahrgäste kontrollieren wird.

Ja klar darf der das.

Und Du bist verpflichtet, ihm dieses unverzüglich (was soviel heißt sofort) auf Verlangen vorzuzeigen.

Und das steht in den allegmeinen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderungsanbieters drin.

Ich hab da mal einen Auszug aus einer dieser für Dich, aus dem Verehrsverbund Rhein-Neckar, das steht aber in allen diesen Bedingungen drin:

Der Fahrgast hat das Ticket bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und es dem Personal auf Verlangen unverzüglich zur Prüfung vorzuzeigen oder auszuhändigen.

Und das geht rechtlich so:

In dem Moment, in dem Du in ein Fahrzeug eines Beförderungsdienstleisters steigst, unterschreibst Du mit dem Einsteigen gleichsam einen Vertrag.

Und die Bedingungen dieses Vertrages gelten ab genau dieser Sekunde.

Und in diesem Vertrag verpflichtest Du Dich selbst, die Bedingungen darin anzuerkennen und Dich daran fadengerade und punktgenau zu halten.

Da steht drin - und Du selbst bist damit einverstanden - das Ding auf verlangen sofort vorzuzeigen. Sofort bedeutet nicht, wenn Du mit einem Gespräch fertig bist, das heißt jetzt gleich.

Wenn Du damit nicht einverstanden bist, dann gehe den Vertrag nicht ein, was bedeutet, fahre nicht mit.


Darkmalvet, UserMod Light   26.01.2022, 12:04

Das mag zwar stimmen aber umgekehrt hat der Kontrolleur bei personalisierten Zeitkarten keinerlei rechtliche Handhabe wenn ein Ticket verspätet vorgezeigt wird.

Wirklich relevant ist dieser Fall nur bei Einzeltickets und nicht personalisierten Zeitkarten, die der Fahrgast in der Zwischenzeit hätte nachträglich kaufen können.

Ein Fahrgast mit einem Ticket wo keine Zweifel bestehen, dass es vorher schon gekauft wurde bricht zwar die Vertragsbedingungen, aber in dem Moment wo er doch noch nachweist, dass ein Ticket vorgelegen hat, erlischt das Recht ein erhöhtes Beförderungentgelt auszusprechen.

Selbst wenn der Kontrolleur schon nach dem Namen fürs aufschreiben fragt und man stattdessen das Ticket vorzeigt, ist er verpflichtet wieder zur Ticketkontrolle überzugehen, könnte den Fahrgast je nach Situation aber an der nächsten Haltestelle rauswerfen.

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Natürlich ! Dann legst Du halt auf. Solche Ausreden funktionieren nicht.

Anrufe haben keine sonderrechte. Denken aber manche