Darf ein Kind der Haushälterin "Befehle" erteilen?

4 Antworten

Offenbar waren deine Eltern nicht anwesend. Aber du kannst ja abschätzen wie sie reagiert hätten und ob sie die Haushälterin am Samstagabend auch früher nach Hause geschickt hätten. Ich sehe da eigentlich keine Probleme.

Es ist alles eine Frage der Vereinbarungen die im Arbeitsvertrag geschlossen wurden.

Ob dort Du Weisungsbefugt bist, wird dort stehen.

Befehl und Weisung sind durchaus unterschiedliche Dinge.

Nein, du darfst ihr keine Befehler erteilen.

Sie ist nicht bei dir angestellt bzw. deine Untergebene

Befehle gibt es im Militär.

Weisungen und Anweisungen kommen vom Auftraggeber. Hast du den Vertrag mit ihr abgeschlossen, oder deine Eltern?