Darf ein an Anwalt seinen Mandante trotzdem für Unschludigkeit vor Gericht verteidigen, obwohl im dieser die Tat zuvor gesteht?
Hallo,
die Frage bezieht sich darauf, wenn ein Angeklagter seinem Verteidiger eine Tat vor der Gerichtsverhandlung diese gesteht. Darf der Anwalt dann trotzdem so tun, als hätte der Beschuldigte nichts getan und für Freispruch plädieren? Also wenn der Täter seinem Anwalt sagt, er habe bspw. den Diebstahl begangen, aber er will nicht, dass dies vor Gericht ausgesagt wird? Was dürfte der Anwalt dann hier tun, hätte er Schweigepflicht?
3 Antworten
Selbstverständlich. Er darf dann aber nicht mehr behaupten, dass sein Mandant unschuldig sei, weil er vor Gericht nicht lügen darf.
Ja, der Anwalt unterliegt eh einer Schweigepflicht. Er darf dann halt nicht mehr behaupten, dass der Mandant unschuldig sei, sondern kann nur noch z.B. damit argumentieren, dass keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung vorliegen. Aber das ist ja juristisch das einzige, worauf es ankommt, denn die Beweislast liegt im Strafverfahren ja beim Staat.
Der Anwalt tut ja nicht so, als sei sein Mandant unschuldig, sondern er weist darauf hin, dass die erhobenen Beweise die Schuld nicht belegen.
Natürlich.
Also auch, wenn der Mandant seinem Anwalt bspw. einen Mord gesteht? Darf der Anwalt dann trotzdem dazu schweigen und so "tun", als sei er unschuldig vor Gericht? Frage mich dass halt immer, ob man seinen eigenen Anwalt im Zweifel vorher anlügt oder eben ehrlich ist und mit offenen Karten spielt. Weil Anwälte müssen ja auch wissen, wie sie sich taktisch verhalten müssen.