Darf ein 31 mit einer 14 jährigen zusammen sein?

18 Antworten

Solange keib Abhängigkeitsverhältnis besteht und nichts gegen ihren Willen geschieht ist es tatsächlich prinzipiell erlaubt. Du solltest die Eltern informieren. Die können den Kontakt unterbinden.

Ja, das dürfen sie.

In Deutschland iwt nicht geregelt, wer mit wem eine Beziehung führen darf - die Beiden dürften auch miteinander Geschlechtsverkehr haben, solange kein Geld, kein Ausnutzen einer Zwangslage oder das gezielte Ausnutzen der fehlenden sex. Selbstbestimmung im Spiel ist.

Ich kann verstehen, dass dir das makaber und komisch vorkommt, sber es ist erlaubt - nicht einmal die Eltern können das verbieten, da sie den Umgang nicht verbieten können, solang keine akute Kindeswohlsgefährdung vorliegt.

Im Endeffekt ist es die Sache deiner Freundin. Unterstütze sie und kuck, dass sie vorsichtig ist :)

Wenn sie die Beziehung weiterführen möchte, ist das ihre Entscheidung - das Recht dazu hat sie.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 2011 Ratgeber auf Gutefrage, eigene Homosexualität

fx8350  17.12.2014, 19:53

Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Paar Schuhe. Natürlich können die Eltern es verbieten, wenn sie das Kindeswohl in Gefahr sehen oder die Situation nicht einschätzen können. Oder Ist ein 14-jähriges KIND schon volljährig?

Ich denke, so etwas sollte im Ermessen der Eltern liegen. Sie sind schließlich noch verantwortlich für das Kind.

0
CalicoSkies  17.12.2014, 20:16
@fx8350
Natürlich können die Eltern es verbieten, wenn sie das Kindeswohl in Gefahr sehen oder die Situation nicht einschätzen können. Oder Ist ein 14-jähriges KIND schon volljährig?

Das Verbot überschreitet dan naber die Kompetenzen der Eltern - denn rein rechtlich dürfen sie das nicht. :)

Ein 14jähriger ist kein Kind, sondern ein Heranwachsender - mit mehr Rechten (und auch Pflichten) als ein Kind.

Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Paar Schuhe.

Das ist so ein Standardspruch, auf den ich nicht eingehe :3

1
fx8350  17.12.2014, 20:41
@CalicoSkies

Musst Du ja auch nicht drauf eingehen. Hier entscheidet eben jeder für sich selbst.

0
Libertinaer  22.12.2014, 16:20
@fx8350
Hier entscheidet eben jeder für sich selbst.

Och, die Justiz hat da ggf. auch noch ein Wörtchen mitzureden. ;)

Und die Rechtsprechung sagt, dass ...

wenn sie das Kindeswohl in Gefahr sehen oder die Situation nicht einschätzen können.

... es eben nicht reicht, wenn die Eltern subjektiv eine "Gefahr sehen" bzw. die Situation nicht einschätzen können. Die Gefahr muss vorhanden sein, oder zumindest muss die reale Möglichkeit der Gefahr sehr wahrscheinlich sein.

Oder Ist ein 14-jähriges KIND schon volljährig?

Da es keine 14-jährigen Kinder gibt, ist das eine komische Frage.

Aber ansonsten leben wir in einem Land, in dem man nicht volljährig sein muss, um Rechte zu haben ...

Ich denke, so etwas sollte im Ermessen der Eltern liegen. Sie sind schließlich noch verantwortlich für das Kind.

Du kannst denken, so viel Du willst. Das tue ich auch.

Aber wenn man anderen Ratschläge geben möchte, dann sollte man sich vielleicht doch besser an die Realität halten, und nicht an seine persönlichen Wunschvorstellungen. Oder?

Von der Rechtslage aber abgesehen: In dem Alter kommt man seinem Nachwuchs ohnehin besser mit guten Ratschlägen (falls erwünscht), als mit Vorschriften - zumal wenn diese "Vorschriften" im Gegensatz zum Recht stehen und es mit einer rationalen Begründung auch hapert ...

1
CalicoSkies  15.12.2014, 18:45

Im Übrigen: Ein Mann, der eine 14jährige liebt ist nicht pädophil, da Pädophilie eine sexuelle Neigung zu Kindern, d.h. präpubertären Kindern darstellt.

Deine Vorsicht ist gut, nicht schlecht - die Gefahr wäre bei einem 16jährigen aus dem Internet aber die Gleiche.

Nur an einem Ort treffen, an dem viele Leute sind, in kein fremdes Auto steigen, jemand sagen wohin man geht (hat sie ja bei dir gemacht), evtl. Ne bestimmte uhrzeit susmschen wo ihr euch anruft :)

Versuch für deine Freundin da zu sein!

5

Also ich persönlich kenne so etwas in der Art auch. Eine Bekannte von mir (14) hatte einen 21-Jährigen Freund den sie ein- oder 2-mal im Monat getroffen hat. Alle haben ihr gesagt, sie soll Schluss machen und ähnliches (er sah wirklich gruselig aus) und am Anfang hat sie noch gesagt, dass da nichts passieren würde und so, doch nicht einmal 2 Monate später hat sie mit ihm geschlafen. Rein nach Gesetz kann man ihn nicht verklagen, wenn sie behauptet, sie hätte sich bewusst dafür entschieden.

Punkt ist: Wenn du weißt, dass sie in der Lage ist, zu wissen ob er in Ordnung ist oder nicht, dann lass sie. Bei meiner Freundin hat es auch wieder aufgehört und sie hat jetzt einen anderen, jüngeren Freund. Wenn du allerdings denkst, dass sie nicht in der Lage dazu ist, es festzustellen, solltest du mit deinen Eltern reden oder dir woanders hilfe holen. Vielleicht (sehr selten) reicht es einfach, ihr deine Sorgen mitzuteilen und mit ihr darüber zu reden. Dadurch kannst du auch feststellen, wie sehr ihre Rosarote Brille sie trügt.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen (;

Du solltest die Eltern informieren. Es dient ja auch zu ihrem Schutz. Wenn sie es wissen, dann können sie ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.

So wie sich das liest, kann ich mir gar nicht vorstellen, dass mit dem Typen alles ok ist. Schon alleine, dass er verheiratet ist, macht die Sache kompliziert. Und wer weiß, ob er überhaupt die Wahrheit sagt.

Hin zu kommt, dass er die Familie sicher nicht wegen einem Kind verlassen würde...


Libertinaer  17.12.2014, 19:22
Es dient ja auch zu ihrem Schutz.

Der Gesetzgeber meint, der Schutz reiche bis 14. Danach steht das Recht auf persönliche Entfaltung im Vordergrund.

Möchtest Du denn gegen deinen Willen von jemand anderem "geschützt" werden?

1
fx8350  17.12.2014, 19:51
@Libertinaer

Mag ja sein, dass das Gesetz da kein Verbot für nötig hält. Dennoch ist das Mädchen nicht volljährig. Es kann sich ja gernee entfalten, aber ich wäre da vorsichtig. Mir als Vater liegt jedenfalls viel daran, dass ich darüber bescheid weiß, mit was für Menschen mein Kind verkehrt.

Mit 14 ist man noch lange nicht so reif oder erwachsen, wie ein 31-jähriger. Und was will ein 31-jähriger, der sogar noch verheiratet ist, mit einer 14-jährigen?

Ich persönlich würde mir Gedanken machen. Ich nehme mir auch das Recht, zu erfahren, wo und bei wem sich meine Tochter aufhält. So viel Vertrauen sollte ein Kind zu den Eltern haben. Mir wäre es auch lieber, ich würde diesen Herrn erst einmal kennen, um die Situation besser einschätzen zu können.

Aber natürlich kann da jeder so mit umgehen, wie er / sie es für richtig hält.

Nur weil ein Gesetz etwas erlaubt, muss ich es als Erzhiehungsberechtigter nicht auch erlauben.

0
CalicoSkies  17.12.2014, 20:18
@fx8350

Nur weil ein Gesetz etwas erlaubt, muss ich es als Erzhiehungsberechtigter nicht auch erlauben.

Doch.

Solange das Kindeswohl nicht akut gefährdet ist (was man nachweisen müsste), überschreitest du mit einem solchen Verbot deine Rechte.

Zur Not könnte das Jugendamt sich über dich hinwegsetzen - denn du kannst den Umgang nicht verbieten.

0
fx8350  17.12.2014, 20:44
@CalicoSkies

Ich kann, ob ich darf oder nicht. Das hier führt aber zu nichts. Ich hinterfrage manche Dinge eben - weil mir das Kindeswohl wichtig ist und auch 14-jährige durchaus nicht grundsätzlich in der Lage sind, mögliche Gefahren selbstbewusst und richtig einzuschätzen. Dafür sammelt man Erfahrung, aber manchmal ist Vorsicht geboten und zumindest sollten die Eltern wissen, wo sich das Kind aufhält.

Meine Meinung, muss ja keiner teilen, obwohl ich denke, dass es viele Eltern gibt, die da genauso denken.

0
Libertinaer  22.12.2014, 16:51
@fx8350
Es kann sich ja gernee entfalten, aber ich wäre da vorsichtig.

Oh, ich wäre da auch vorsichtig.

Und ich würde meiner Tochter auch dringend raten, vorsichtig zu sein.

Und ich würde sie mit all meiner Kraft in ihrer Vorsicht unterstützen.

Aber "Vorsicht empfehlen" bzw. "Unterstützung zu gewähren" und "Befehle erteilen" bzw. "Verbote aussprechen" ist dann doch ein ziemlicher Unterschied.

Mit 14 ist man noch lange nicht so reif oder erwachsen, wie ein 31-jähriger.

Aber "reif" genug, um selber für seine Taten verantwortlich zu sein. Im Guten wie im Schlechten.

So viel Vertrauen sollte ein Kind zu den Eltern haben.

Selbstredend.

Wenn es gute Eltern sind.

Und gute Eltern setzen sich mit den Wünschen ihrer Tochter auseinander. Und verfügen nicht einfach über sie - zumal wenn sie überhaupt nicht das Recht dazu haben.

Mir wäre es auch lieber, ich würde diesen Herrn erst einmal kennen, um die Situation besser einschätzen zu können.

Das wäre sicherlich richtig! Aber nicht verpflichtend. Und es obliegt der Reife der Eltern, ihrer Tochter vermittelt zu haben, dass man es ehrlich mit ihr meint (und nicht einfach nur seine eigene Agenda durchdrücken möchte).

Hier hat es schon genug Fragen gegeben mit dem Hintergrund: Mit meinen Eltern könnte ich nie über das Thema reden. Nicht mal im Ansatz.

Nur weil ein Gesetz etwas erlaubt, muss ich es als Erzhiehungsberechtigter nicht auch erlauben.

"Erziehungsberechtiger" ist Vergangenheit. Heute heißt es "Sorgeberechtigter". Das zeigt schon, in welche Richtung die Gesetzgebung die letzten Jahrzehnte gegangen ist (und wer es nicht bemerkt, der darf gerne im BGB nachlesen).

Und doch: Wenn ein Gesetz einem Individuum Rechte gewährt, dann kann nicht ein Dritter diese Rechte wieder einkassieren. Sonst wären es keine Rechte.

Du gehst anscheinend davon aus, dass es jemandem per Gesetz erlaubt ist, Sex zu haben. Davon kann aber keine Rede sein. In Deutschland gibt es kein Gesetz, das Sex verbietet.

Kinder dürfen an einen "Gott" glauben. Und die Sorgeberechtigten dürfen vorschreiben, welchem "Gott" wie gehuldigt werden soll (oder eben auch nicht). Kinder dürfen Sex haben. Und die Sorgeberechtigten dürfen ihren Kindern den Sex ja auch verbieten.

Jugendliche dürfen an "Gott" glauben - oder eben sie lassen es. An welchen "Gott" die Jugendlichen wie (nicht) zu glauben haben, bestimmen alleine die Jugendlichen selbst - ihre Eltern dürfen das nicht mehr. Jugendliche dürfen Sex haben. Aber Jugendlichen dürfen die Sorgeberechtigten den Sex eben nicht mehr verbieten.

Das ist doch kein Hexenwerk, und IMHO auch recht einfach zu verstehen.

Und selbst falls jemand nicht den Sinn erkennt, warum das so ist, so hat er es doch zu akzeptieren. Wie jeder der hier lebt, den deutschen Gesetzen unterliegt.

0
Libertinaer  22.12.2014, 16:53
@fx8350
Ich kann, ob ich darf oder nicht.

Du darfst nicht, und Du kannst nicht.

Du kannst es versuchen, und dich darf man ignorieren.

Kleiner Unterschied.

0

Wir wissen alle dass das falsch ist... aber wie schon die Antwort davor gesagt hat, einfach den Eltern erzählen und wenn der "etwas ältere" Mann es zu weit treibt die Polizei rzfen


Libertinaer  17.12.2014, 19:17
wenn der "etwas ältere" Mann es zu weit treibt die Polizei rzfen

Damit die dann Videos vom Sex drehen können? Oder warum?

Die Polizei hat genug mit illegalen Handlungen zu tun. Legale Handlungen interessieren die deswegen nicht so. Im Gegenteil: Verfolgung Unschuldiger ist selbst ein Straftatbestand ...

1