Darf ein 16-jähriger mit einer 50-jährigen schlafen?

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Ja, unter allen Umständen (Freiwilligkeit vorausgesetzt). Also auch z.B. in einem Abhängigkeitsverhältnis.

  1. Rechtlich problematisch wäre es ohnehin nicht für ihn, sondern höchstens für sie. Und dazu müsste sie schon seine Mutter (§ 174 & 177 StGB) oder Stiefmutter (§ 174 StGB) sein .
  2. Die generelle 16er-Grenze ("Schutzalter") gilt in der Schweiz. In Deutschland und Österreich dürfte er auch 14 sein (sofern kein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt - da würde in Deutschland eben 16 die Untergrenze sein).

Libertinaer  08.03.2018, 16:58

Korrektur: Gemeint war natürlich nicht der § 177, sondern § 173 StGB - der "Inzest"-Paragraph.

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Wenn dein Kumpel nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu der 50jährigen steht, weder beruflich noch psychisch, dann ist das erlaubt.

Solange da keine Abhängigkeiten bestehen und der Sex freiwillig ist - ja, dürfen sie.