Darf die Polizei sich ärztliche Befunde nehmen?
Eigentlich bis zum Tod soll ja der Arzt die Schweigepflicht behalten
Was soll sie damit? Und warum sollte die Polizei Arztbefunde an sich nehmen?
Um eine Aussage von jemanden zu überprüfen zu können
7 Antworten
Die ärztliche Schweigepflicht gemäß §203 Strafgesetzbuch (StGB), gilt sogar ausdrücklich über den Tod des Patienten hinaus. Lediglich den Erben und den nahestehenden Angehörigen des Patienten, steht gemäß §630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Aushändigung der Patientenakte zu, sofern dem nicht der tatsächliche oder der mutmaßliche Wille des Patienten im Wege steht. Die Polizei darf die Unterlagen einsehen, wenn ein entsprechender, rechtskräftiger richterlicher Beschluss hierfür vorliegt. In diesem Fall, muss der behandelnde Arzt die Unterlagen aushändigen, darf und muss allerdings weiterhin mündlich schweigen.
Mfg
Nope,
Nur bei einem Gerichtsbeschluss.
Wenn der Arztbefund für die Klärung eines Falles oder ähnliches benötigt wird muss ein Richter zustimmen.
das nutzt dem Arzt dann aber nix mehr.. kapierst du es nicht.. oder willst du es nicht kapieren ?
Nein. Auch die ärztlichen Akten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Und die ist höher anzusetzen als andere Pflichten zur Verschwiegenheit. Ich glaube, nur die Schweigepflicht des Priesters steht noch über der ärztlichen Schweigepflicht,
Ich arbeite in einer Psych. Beratungsstelle und auch wir haben Schweigepflicht, aber keine ärztliche, die höher angesetzt ist. Jedenfalls wurden vor Jahren mal in einer Nachbarstadt seitens der Polizei die Akten der psych. Beratungsstelle dort beschlagnahmt. Das durfte die Polizei auch. Mein damaliger Chef hat sich mächtig darüber aufgeregt. Wir hatten/haben aber einen Konsiliararzt im Team, und mein Chef hat daraufhin kurzerhand alle Patientenakten mit Zustimmung des Arztes, versteht sich, zu ärztlichen Akten erklärt.
Wir sind aber sowieso niemals in die Verlegenheit gekommen, unsere Akten herausgeben zu müssen.
Nein, darf sie nicht, außer es liegt ein Gerichtsbeschluss vor
im Grunde darf sie das nicht,.. es sei denn, ein Gerichtsbeschluss liegt vor. dann wird der Arzt von der Schweigepflicht entbunden
in diesem Fall nicht.. da braucht man den Patient gar nicht
Dann ist das unrichtig, was du da geschrieben hast. Kein "Gerichtsbeschluss" kann die Schweigepflicht aufheben.
natürlich kann er das..es geht ja nicht darum dass der Arzt was sagt, sondern darum, dass er freigibt was in den Akten bzw Befunden steht... da kannst du noch soviel dagegen reden..
Was für ein Gerichtsbeschluss, wenn Ärzte das Zeugnisverweigerungsrecht haben?