Darf die Polizei einen zurück in den Stau schicken, wenn man einen Schleichweg genommen hat?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn dieser Weg Offiziell befahren werden darf, dann natürlich nicht.

Du kannst selbst entscheiden wo du fährst, solange du dich dabei an die StVo hälst

Das ist in das Ermessen des Beamten gestellt. Mit der Weiterfahrt auf dem Schleichweg, würde der Verstoß ja fortwährend weiter begangen.


BVBDortmund 
Beitragsersteller
 29.07.2021, 08:12

Ein Schleichweg ist ja nicht jedem bekannt. Wo komme ich hin, wenn ich über das Grundstück meines Nachbarn fahre.

Nach Hause !

Was hat die Polizei damit zu tun? Nichts.

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Still  29.07.2021, 08:15
@BVBDortmund

Du wirst bei jeder Autobahnraststätte die sg. Wirtschaftswege vorfinden, deren Nutzung durch Zeichen 250 ff für Fahrzeuge gesperrt ist.

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BVBDortmund 
Beitragsersteller
 29.07.2021, 08:16
@Still

Ich fahre nicht zu Autobahnraststätten, die Klos sind dort sehr schmutzig.

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Still  29.07.2021, 08:18
@BVBDortmund

Muß ich dir deine eigene Frage erklären? Es geht um das illegale Umfahren eines Staus. Dafür mußt du nicht die Toilette nutzen.......

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BVBDortmund 
Beitragsersteller
 29.07.2021, 08:25
@Still

Ich habe doch nicht die Autobahnstaus angesprochen. Staus gibt es überall auf verschiedenen Straßen.

Du kannst ja gar nichts erklären.

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Still  29.07.2021, 08:28
@BVBDortmund

Du kannst ja keine "gute Frage" stellen, denn so heißt das Forum hier.

Ein Polizist kann nur handeln, wenn ein Verkehrszeichen es verbietet. Nur einen anderen Weg fahren ist kein rechtlicher Grund zum Handeln.

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BVBDortmund 
Beitragsersteller
 29.07.2021, 08:30
@Still

Könnte der Nachbar etwas dagegen haben, ist ist ja eine Besitzstörung.

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Still  29.07.2021, 08:30
@BVBDortmund

Steht aber nicht im Bußgeldkatalog und warum sollte ein Polizist dort "auflauern".

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BVBDortmund 
Beitragsersteller
 29.07.2021, 08:33
@Still

Dass Polizisten auflauern, werde ich hier nicht kommentieren.

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Jain. Die Polizei kann nicht festlegen wo Sie langfahren müssen, sondern nur wo Sie nicht langfahren dürfen. Sie dürfen also etwa ihren Schleichweg sperren.

Woher ich das weiß:Recherche

Nein. Und das würde die Polizei auch nicht machen, außer der „Schleichweg“ ist illegal oder mit Fahrverbot belegt.

Selbstverständlich. Da kann man froh sein, wenn man meine Strafe kassiert.

Ich stelle mich auch immer explizit so, dass keiner auf dem Standstreifen durchfährt. Pech.


GutenTag2003  29.07.2021, 07:54
wenn man meine Strafe kassiert.

... das hättest Du wohl gerne 😉😎

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