darf die GEZ mir mein Kabelanschluss sperren lassen?

10 Antworten

Ihr mit euren blöden Komentaren,wo ihr von tuten und blasen keine Ahnung habt,haltet euch hier raus.Das ist ja zum Heulen.Ein Kabelanschluss kann darf niemals gekappt werden,da ich werder die öffentlichen und die privaten Sender empfangen kann.D.H. meine Grundversorgung auf die ich anspruch habe ist damit hinfällig. Für Kabelanschluss zahle ich wie z.B. bei Mietnebenkosten.Das ich dadurch auch gleichzeitig Die Öffentlichen empfangen kann ist nicht mein Proplem.Dann solltewn sie zweierlei Anschlüsse machen.Im übrigen muß hier in Deutschland niemand GEZ(Raubritte)Gebühren bezahlen da ist ein Ammenmärchen.Für eine Grundversorgung kann und darf keine sepparatte Gebühren verlangt werden.Studiert mal Eure Recht!!!


gangsterjaeger  30.04.2010, 02:56

lerne erstmal Schreiben, als nächstes lernst Du den Rundfunkgebührenstaatsvertrag und seine Kommentierung, als Drittes die Gesetze einschließlich Landesrundfunkverträgen zum Kabelanschluß und als Viertes lernst Du, was unter Grundversorgung zu verstehen ist. Vergiß bei allem nicht, daß neben diesen Rechten auch Pflichten stehen, die Du zu erfüllen hast! Und wenn Du das geschafft hast, darfst Du hier wieder Deine Kommentare abgeben.

Entschuldige bitte meine harten Worte, aber soviel Bullshit auf einmal habe ich schon lange nicht mehr gelesen.

Der Anspruch im Sinne einer Grundversorgung besteht z.B. darin, daß Dir ein Gerichtsvollzieher nicht Deinen Fernseher pfänden darf. Aber das heißt doch nicht, daß Du keine Rundfunkgebühren bezahlen mußt. Das gibt es erst, wenn Du von der GEZ eine Befreiung von den Rundfunkgebühren erhalten hast. Dann bist Du offiziell angemeldet, mußt aber nichts bezahlen.

Wenn Dein Vermieter Dir eine Antenne verbietet und Du auf den Kabelanschluß angewiesen bist, hast Du als angemeldeter Rundfunkteilnehmer den Anspruch auf den Empfang von öffentlich-rechtlichem Rundfunk. In diesem Fall muß der Kabelanbieter die ÖR-Kanäle kostenfrei durchleiten. Der wird Dir dann einen Filter in die Leitung stecken, damit auch nur die ÖRs bei Dir ankommen und die Privaten nicht. Wenn Du kein zahlender Kabelnutzer bist und auch kein angemeldeter Rundfunkteilnehmer, kann Dir das Kabel auch vollständig gekappt werden. Was Du als Grundversorgung verstehst, ist in wirklichkeit der Empfang der ÖR, die notfalls sogar mit 'nem nassen Schnürsenkel (naja, ist etwas übertrieben, aber mit einer schlichten Zimmerantenne geht's meistens schon) empfangbar sind. Darüberhinaus gibt's seit ein paar Jahren in vielen gegenden DVB-T, das ist für die Grundversorgung ebenfalls mehr als genug.

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ja,wenn du keine gez bezahlst.denn wenn du einen kabelanschluß hast,beweist das deinen unberechtigten empfang.


Redgirlfan  20.12.2009, 23:38

Das darf die GEZ trotzden nicht die Kabel anschlüsse gehören den Örtlichen Kabel TV Anbieter und nur der darf das

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nein,denn du zahlst kabelgebühren an einen betreiber,die gez nimmt gelder für alle öffentlich rechtlichen Sender ein.

Kabelanschluß installiert und bezahlt, ist ziemlich unglaubwürdig, keine Empfangsgeräte zu besitzen!


Redgirlfan  20.12.2009, 23:42

Das im Jahre 2009 generel unglaub würdig GEZ schmarotzer kommen aber leider trotzden damit durch

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Nein, solltest du die GEZ nicht zahlen,kommt eine Vollstreckungsankündigung von der Stadt.