Darf der Vermieter Zugang zum Verstärker verweigern?
Hallo,
Mein Mieter will mir mein Telefonanbieter/Internetanbieter vorschreiben. Er hat Telekom ich will aber Vodafone und er erlaubt Zugang zum Verstärker nicht weil da was geändert werden muss darf er das? Nur weil er Streit hatte früher erlaubt er es mir nicht. Was kann ich tun?
4 Antworten
Welchen Anbieter du wählst ist deine Sache, das geht den Vermieter gar nichts an. Du bezahlst ja schließlich oder ist das in der Miete inkludiert?
Du kannst dir selbst einen Internetanbieter aussuchen, dagegen kann der Vermieter nichts machen.
Er muss den Techniker Zugang gewähren, der ist eh von der Telekom.
Das muss er natürlich nicht, schließlich hat er das Hausrecht für den Bereich in dem der Verstärker im Regelfall installiert ist. Dieser fällt in den seltensten Fällen in den Bereich des Mieters.
Als die das alles Installiert haben hat der Hausbesitzer sein Einverständnis gegeben.
Dem Mieter mus er nicht...
Aber dem telekomtechniker muß er Zugang zum HÜP ermöglichen
Ohne die Einwilligung des Eigentümers oder dessen Bevollmächtigten darf selbstverständlich niemand an dessen Eigentum. Der Eigentümer kann natürlich niemandem den Internetanbieter vorschreiben, darf aber sehr wohl den Zugang zu seinem Eigentum verwehren: das nennt man dann "Pech für dich".
Dann hast du wohl nicht richtig gelesen. Du hast schlicht und ergreifend keine Möglichkeit, wen Vermieter dazu zu zwingen, seinen Besitz (für den du keinerlei vertragliche Grundlage hast), einer fremden Person zugänglich zu machen. Das wäre ungefähr vergleichbar mit der Aufforderung deines Vermieters, ihm dein Handy zu geben, damit er da eine App installieren kann. Das ist selbstverständlich nicht möglich.
Zum HÜP muss der Vermieter dem Techniker Zugang gewähren nicht dem Mieter...
Hab mit Anwalt gerdet uch habe gewonnen gerade eben wuhuuuu
Ja aber man braucht seine Unterschrift