Darf der Nachbar Fotos von mir machen um mir zu unterstellen mein Hund macht überall hin?

10 Antworten

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Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG)).

Fazit: Solange der Nachbar diese Fotos nicht veröffentlicht, kann man ihm das Knipsen nicht verbieten. Verwendet er die Bilder jedoch in dem von dir genannten Sinn als "Beweismlittel", macht er sie "öffentlich" und dann kannst du dich wehren.

Sein Handeln ist eher als Stalking anzusehen. (willentliches und wiederholtes (beharrliches) Verfolgen oder Belästigen einer Person). Dagegen kannst du dich wehren und das solltest du auch! Mit dem Tatvorwurf der Nachstellung gem. § 238 StGB kannst du ihn sogar anzeigen.

Ich würde erst einmal einen Brief vom Anwalt aufsetzen lassen, in dem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert wird. Und in dem klipp und klar sthet, dass du im Wiederholungsfall auch Strafanzeige stellen wirst.

Lässt er dann von seiner Stasibespitzelung nicht ab, wende dich auch mal vertrauensvoll an die Redaktion des örtlichen Käseblatts... gerade in der sommerlichen Saure-Gurken-Zeit greifen die gerne auch mal auf solche Meldungen zurück! Sieht dein nachbar sich dann in der Presse blossgestellt, wird er sich wohl überlegen, was er da tut.

Und wenn auch das nix hilft...Polizei, Klage.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das als Beweismittel zugelassen wird mit den Fotos. Denn wie Du ja selbst schon äusserst ist aus den Fotos ja nicht ersichtlich, dass Du die Hundekacke auch nach dem Geschäft wieder entfernst. Aber mal im Ernst: Kannst Du Dir nicht vielleicht mal eine andere Gassiroute aussuchen, so dass Du Deinem Nachbar nicht direkt beim Gassi gehen ins Wohnungsfenster siehst? Das wäre doch mal eine Alternative!

ER darf dich natürlich nicht ohne deine erlaubniss fotografieren sag ihm er soll dir alle fotos geben und neue zu machen unterlassen.

Sonst gehste halt zu den Cops und zeigst ihn an.

Das Ganze ist ein zweischneidiges Schwert. Den Hund wird er sehr wohl fotografieren dürfen. Denn der ist einer Sache gleichgestellt (§90a BGB)und Sachen haben kein Recht am eigenen Bild.

Wenn Du auf dem Bild nur als nebensache zu sehen bist, dann ist das unerheblich.

Er darf die Bilder jedoch nicht veröffentlichen. Dazu bräuchte er Deine genehmigung.

Woher kommt eigentlich dieser offensichtlich unausrottbare Irrglaube, man duerfe in der Oeffentlichkeit keine personen fotografieren, ohne sich vorher deren Erlaubnis eingeholt zu haben?Natuerlich darf er den Hund beim Scheissen knipsen und den Hundehalter natuerlich auch.

Gruss DerCAM


WildpinkWitch  07.07.2010, 07:19

Aber so oft?? Ich würde es doch irgendwann als Belästigung ansehen, vor allem, wenn es immer der selbe fotographiert. Der müsste doch schon genügend Fotos haben, oder?

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