Darf der Lehrer ein Stundenprotokoll verlangen?

7 Antworten

Ja, das ist eine angemessene Erziehungsmaßnahme bei einer Unterichtsstörung. So hat sie sich wenigstens auf die Stunde konzentrieren müssen.

Warum denkst du, sollte es nicht erlaubt sein? Es handelt sich um eine Strafmaßnahme, weil jemand den Unterricht gestört hat. Und diesmal hat es leider deine Freundin erwischt, das kommt vor. Nur weil sie ansonsten vielleicht brav ist, berechtigt das nicht, sich ungebührend zu verhalten. Und vielleicht hat es genau in dem Moment eben sehr gestört, dass sie gelacht hat. Vielleicht hat sie über den Lehrer gelacht, und der empfand das als beleidigend... .

Sie sollte das Protokoll schreiben, und sich gleichzeitig beim Lehrer entschuldigen.

Vielleicht lernt deine Freundin nun daraus, das man im Unterricht nicht einfach herauslacht, wenn es nicht angebracht ist... .

...das gab es bei uns damals auch^^ das Stundenprotokoll, im Präsens geschrieben und sehr sachlich -----> ich erinnere mich gut ;) Ein Lehrer gab es gern als Zusatzaufgabe auf, wenn man nicht so "folgsam" war...!

Erlaubt ist es definitiv, Zusatzaufgaben wie diese oder auch das Feststellen wer wann und wie stört liegen letztlich im Ermessen des Lehrers. Eine rechtliche Grundlage, dagegen anzugehen gibt es nicht.