Darf der Lehrer die Leistungskontrolle zensieren, obwohl mein Sohn krank war?

6 Antworten

Ich gehe davon aus, dass die Lehrerin hier anders bewerten wird, wenn die drei Tage für dieses Kapitel gedacht waren. Wenn ohnehin bereits Kontakt zur Lehrerin bestand und sie bescheid weiß, wird sie das berücksichtigen. Durch die LRS des Kindes wird bei Leistungskontrollen ohnehin anders bewertet.

Sollte die Lehrerin es vergessen, was jedem mal passieren kann, kann man da einfach nochmal das Gespräch suchen. Vielleicht kann der Sohn bis zur Rückgabe ja freiwillig eine Inhaltsangabe für das fragliche Kapitel schreiben und diese einfach einreichen, um den guten Willen dahinter zu zeigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

besorgteMama274 
Beitragsersteller
 28.09.2022, 10:48

Ja, er sollte anders Benotet werden, jedoch war das nicht in der Arbeit ersichtlich. Sie sagt häufig es gibt nur mehr Zeit. Jedoch fällt es mein besonders schwer lange Texte zu verstehen.

Die Frage ist nur ob die Lehrerin es überhaupt bewerten darf, da ich auch bereits vorher mit ihr telefoniert hatte und ihr bereits mitgeteilt habe das er nicht alles geschafft hat. Hat die Lehrerin nicht da die Möglichkeit zu sagen das die Note nur mit Bleistift geschrieben wird oder sogar nicht? Steht doch in ihrem ermessen oder nicht?

Alle anderen Schulaufgaben haben wir noch am Wochenende nachgeholt.

0
ivyrose  28.09.2022, 23:28
@besorgteMama274

Ich persönlich würde die Note zwar darunter schreiben (diese jedoch unter Berücksichtigung der LRS berechnen), damit das Kind einfach diese Transparenz hat und sieht, welche Note es geworden wäre. Und dann ist eine Ersatzleistung, wie oben beschrieben, eigentlich vollkommen in Ordnung und sollte reichen, um das Kind wirklich bewerten zu können. Aber ja, das kann sie leider sehr frei entscheiden. Ich würde die Note jetzt mal abwarten und dann nochmal das Gespräch suchen. Sollte LRS nicht berücksichtigt werden, muss das sowieso nochmal besprochen werden. In welcher Klasse ist das Kind? Nur etwas mehr Zeit zu geben, ist keine Faustregel - jedes Kind muss anders gefördert werden.

0

Ja, darf die Lehrerin. Sie muss sogar.

  1. darf eine Lehrerin nicht einzelne Schüler von einer Leistungsüberprüfung befreien. Entweder alle Anwesenden oder keiner schreibt. Wer sagt, er fühlt sich nicht gut, muss zwar nicht mitschreiben, aber dann auch nach Hause (inklusive Entschuldigungspflicht durch die Eltern).
  2. darf eine Lehrerin bei gleicher Leistung nicht einem Schüler einfach so eine bessere Note geben, schon aus Gerechtigkeitsgründen.

Deine Frage ist also genau falschrum. Sie muss die Leistungsüberprüfung nicht streichen, sie darf sie nicht einmal streichen.

Benoten darf der Lehrer das sicherlich.
Die Frage ist allerdings, in wie weit er die Ausgangssituation bei der Benotung berücksichtigt und ob das ggfs. einen Einfluss auf das Ergebnis hat. Das wird dir hier niemand sagen können - das kann nur der Lehrer selbst.

Ich gehe mal davon aus, dass das Buch nicht in 3 Tagen zu lesen war, sondern länger Zeit war.


besorgteMama274 
Beitragsersteller
 28.09.2022, 10:12

Er sollte von Mittwoch bis Sonntag 80 Seiten lesen. Davon war 3 Tage krank und lag flach im Bett.

0
besorgteMama274 
Beitragsersteller
 28.09.2022, 10:54

Aber nicht mit LRS, wir haben die Hälfte geschafft. Er ist kein guter Leser und er soll es auch verstehen.

0

Die Frage ist doch, wie viel Zeit die Schüler insgesamt für das Buch hatten? Reden wir von einem Zeitraum von mehreren Wochen, fallen die 3 Tage Krankheit nicht ins Gewicht.


besorgteMama274 
Beitragsersteller
 28.09.2022, 10:11

Er sollte von Mittwoch bis Sonntag 80 Seiten lesen. Davon war 3 Tage krank und lag flach im Bett.

0
ChristianLE  28.09.2022, 10:12
@besorgteMama274

In dem Fall würde ich das nochmal mit der Schule klären. Eine Krankschreibung vom Arzt liegt vor?

0