Darf der Lehrer das verlangen?
Folgender Sachverhalt: Wir haben vor den Ferien viele Blätter (ungf. 10 aber doppelseitig kopiert) zum lesen und bearbeiten bekommen. Jetzt verlangt der Lehrer ein Attest, wenn man fehlen sollte. Ich kann zwar verstehen, dass der Lehrer seinen Hausaufgaben Nachdruck verleihen möchte aber frage mich trotzdem ob das rechtens ist. Auch bei so einer umfangreichen Hausaufgabe darf der Lehrer nur die übliche ''6'' eintragen, die wie zwei Mitarbeitsstunden zählt.
Das Berufskolleg liegt in NRW und es handelt sich um die gymnasiale Oberstufe. Ich habe die Hausaufgaben, wenn auch halbherzig auf Grund des Umfangs gemacht. Trotzdem interessiere ich mich für die Rechtslage.
2 Antworten
hmm, ich bin nicht sicher, welchen Status jetzt genau ein BerufsKolleg hat! Aber an normalen Schule in NRW scheinen HAs über die Ferien nicht erlaubt zu sein!
Ja soweit hatten wir auch schon gedacht. Jetzt ist die Argumentation des Lehrers, dass wir vor und nach den Ferien und vor allem in jeweils in einer Doppelstunde vor und nach den Ferien, die entfallen ist dafür zeit gehabt hätten.
Ich denke schon, dass der Lehrer eine Ärztliche Bestätigung erhalten darf, wenn er einen guten Grund zur Annahme hat, ihr würdet schwänzen.