Darf der Lehrer das Handy für 1 Woche oder mehr behalten?
Ich bin 16, gehe in die 9. Klasse einer Realschule in Bayern. Ich kenne mich da garnicht aus. Ich hatte mein Handy die Vorstunde an weil wir Erlaubnis hatten es zu benutzen. Die nächste Stunde hat es dann trotz Flugmodus geklingelt EINMAL (Kalenderbenachrichtigung) und der Lehrer hat es mir daraufhin weggenommen. Ist übrigens auch das erste mal das mir mein Handy weggenommen wurde. Dann habe ich einen Zettel bekommen wo meine Eltern unterschreiben müssen das ich das Handy am 24.4.2024 wieder abholen darf. Habe dann gefragt ob das stimmt und der Lehrer hat bestätigt das das Handy 7 Tage im Sekreteriat bleibt. Auf dem Zettel stand außerdem: Art. 56 BayEUG. In der Hausordnung steht dann, das der Lehrer das Gerät solange behalten darf, wie er denkt eine angemessene Strafe ist. Ist das alles legitim?
2 Antworten
Gesetzlich darf der Lehrer es dir für einen Tag wegnehmen und veranlassen das die Eltern es abholen müssen. Doch darf er es nicht übers Wochenende behalten oder auf mehrere Tage wegnehmen.
Egal was in der Schulordnung steht, keine Schule darf sich über das Gesetz stellen.
Wenn deine Eltern den Zettel nicht unterschreiben und es selbst auch nicht abholen dann schon. Bayern ist das einzige Bundesland an dem es ein im Schulgesetz verankertes Handyverbot gibt das auch durchgesetzt wird.
Bayern ist das einzige Bundesland, in dem es ein im Schulgesetz verankertes Verbot von Handys im Unterricht gibt. Laut Schulgesetz müssen Mobilfunktelefone und andere digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken dienen, ausgeschaltet werden. Das bedeutet aber nicht, dass Handys generell verboten sind. Die Lehrkraft kann Ausnahmen erlauben, beispielsweise wenn die Eltern über Änderungen im Tagesablauf informiert werden müssen. Zu bestimmten Unterrichtszwecken können Lehrkräfte Smartphones und digitale Speichermedien ebenfalls einsetzen. Wenn ein Schüler gegen die Regeln verstößt, ist es dem Lehrer erlaubt, das Handy oder andere Gegenstände vorübergehend wegzunehmen. Wie lange das Handy weggenommen wird, entscheidet der Lehrer. Diese gesetzliche Regelung ist aber beschränkt auf das Schulgelände und das Schulgebäude und gilt beispielsweise nicht bei einer Klassenfahrt oder einem Ausflug.
Also ja, es ist legitim. Andere Bundesländer sind da nicht so hart, also sollten diverse Antwortgeber hier nicht von ihren Bundesländern auf unseres schließen. In Bayern ist das legitim. Deine Eltern könnens abholen oder den Zettel unterschreiben.
Korrekt, du musst bis dahin warten oder deine Eltern holen es ab.
meine eltern haben den zettel ja unterschrieben, ich muss trozdem bis zum 24. warten