Wenn deine Eltern den Zettel nicht unterschreiben und es selbst auch nicht abholen dann schon. Bayern ist das einzige Bundesland an dem es ein im Schulgesetz verankertes Handyverbot gibt das auch durchgesetzt wird.

Bayern ist das einzige Bundesland, in dem es ein im Schulgesetz verankertes Verbot von Handys im Unterricht gibt. Laut Schulgesetz müssen Mobilfunktelefone und andere digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken dienen, ausgeschaltet werden. Das bedeutet aber nicht, dass Handys generell verboten sind. Die Lehrkraft kann Ausnahmen erlauben, beispielsweise wenn die Eltern über Änderungen im Tagesablauf informiert werden müssen. Zu bestimmten Unterrichtszwecken können Lehrkräfte Smartphones und digitale Speichermedien ebenfalls einsetzen. Wenn ein Schüler gegen die Regeln verstößt, ist es dem Lehrer erlaubt, das Handy oder andere Gegenstände vorübergehend wegzunehmen. Wie lange das Handy weggenommen wird, entscheidet der Lehrer. Diese gesetzliche Regelung ist aber beschränkt auf das Schulgelände und das Schulgebäude und gilt beispielsweise nicht bei einer Klassenfahrt oder einem Ausflug.

Quelle: https://www.handysektor.de/artikel/was-ist-erlaubt-die-regeln-der-bundeslaender-zu-handys-in-der-schule/

Also ja, es ist legitim. Andere Bundesländer sind da nicht so hart, also sollten diverse Antwortgeber hier nicht von ihren Bundesländern auf unseres schließen. In Bayern ist das legitim. Deine Eltern könnens abholen oder den Zettel unterschreiben.

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