Darf der Arbeitgeber, überwiesenes Gehalt zurück buchen?
5 Antworten
Nein, so funktioniert das nicht. Er kann aber zu viel gezahltes Gehalt dennoch zurückfordern. Und dann ist es durchaus möglich, das im Rahmen der nächsten Gehaltszahlung zu verrechnen, also dann entsprechend weniger auszuzahlen.
Doch, natürlich kann er das. Und wenn du einfach so nicht zur Arbeit aufauchst, obwohl du vertraglich dazu verpflichtet wärst, was du auch während der Kündigungsfrist noch bist, kann dein Arbeitgeber sogar zusätzlich Schadenersatz von dir verlangen, wenn ihm durch dein Fehlen zusätzliche Kosten entstanden sind.
Nein wen das Geld raus ist lässt es sich nicht zurückbuchen nur zurückfordern
wenn er es einmal per Anweisung überwiesen hat, kann er es nicht mehr zurück buchen. Das könnte er nur, wenn Du als Arbeitnehmer den Lohn per Lastschrift abgebucht hättest...was ja wohl nicht der Fall sein wird. Er kann lediglich versehentliche und nachweisbare Überzahlungen z.Bsp. wegen Bummelschichten mit anschließender Kündigung etc. vom Arbeitnehmer a) zurück fordern - oder b) mit dem nächsten Lohn verrechnen...oder c) in nächster Instanz per Klage zurückfordern. Aber einfach zurück buchen kann er von Deinem Konto definitiv nichts.
fragestelller ist gekündigt - lohn war vorausgezahlt- ist nicht zur arbeit gekommen .
das ist neue deutsche arbeitsmoral .
na ja...dann wird der Arbeitgeber ihn jetzt schriftlich abmahnen und das Geld für die Bummeltage einfordern...kommt er dem nicht nach, wird der logisch schon aus Prinzip seinen Anwalt einschalten...und dann kann sich daraus eine teure Schmiere für den ex Arbeitnehmer entwickeln. Die letztlich eh erfahrungsgemäß in einer vollstreckbaren Pfändung enden wird.....im besten Deutschland aller Zeiten 🤣👌
Nein.
Das kann er gar nicht: Rückruf von Überweisungsaufträgen gibt es nicht.
Also kann er kein Widerspruch legen, wenn man zb. in der Probezeit Gekündigt worden ist, man nur noch paar Rest Tage bis zum Monat hat (das Geld schon überwiesen worden ist) und man nicht zur Arbeit kommt?
Natürlich kann er "Widerspruch" einlegen, indem er Dich verklagt.
Nicht zur Arbeit gehen ist keine gute Idee. Das gibt Ärger. Wenn du krank geschrieben bist solltest du nicht zur Arbeit gehen.
Das ist technisch nicht möglich.
Das funktioniert gar nicht.
Also kann er kein Widerspruch legen, wenn man zb. in der Probezeit Gekündigt worden ist, man nur noch paar Rest Tage bis zum Monat hat (das Geld schon überwiesen worden ist) und man nicht zur Arbeit kommt?