Gehalt abziehen?

4 Antworten

nein ist nichts rechtens

darf dann der Arbeitgeber einfach so was vom Gehalt abziehen und noch aus diesem Grund?

Einbehalten darf der Arbeitgeber weder Gehalt noch Lohn ohne triftigen Grund.
Kürzen darf er, allerdings sind da auch enge Spielregeln vom Gesetzgeber gesetzt.
Die sehe ich hier aber nicht gegeben. (Auch wenn es für einen Arbeitgeber in manchen Fällen ein funktionierendes Mittel zu sein scheint, um bessere Leistungen zu verlangen oder gar logisch erscheint, dass er für nicht vollständig erbrachte Leistungen weniger bezahlt.... Damit ist das Eis, auf dem er zu stehen versucht, nicht mal mehr verdammt dünn, sondern nicht mehr vorhanden.)

Bei (aus Arbeitgebersicht) mangelhafter Leistung liegt kein triftiger Grund vor, der automatisch eine Gehaltskürzung ermöglicht. Bei deutlich besserer Leistung als gefordert wird ja auch nicht automatisch eine Zulage gezahlt....

Der Arbeitnehmer schuldet grundsätzlich nur ein bloßes Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. (Und das wird dir jeder Anwalt für Arbeitsrecht auch vor einem Arbeitsgericht so durchsetzen.)

Der Arbeitgeber kann auf schlechte Leistungen jedoch mit Gesprächen und auch Abmahnungen reagieren. Die Abmahnungen können dann sogar bis zu einer Kündigung führen. Eine Gehaltskürzung ist dennoch nicht gerechtfertigt.

Ist das Gehalt aufgeteilt in ein Grundgehalt und erfolgsabhängigen Zulagen, können die Zulagen abhängig vom erzielten Erfolg gekürzt werden - nicht aber das Grundgehalt.
Arbeitet der Arbeitnehmer vertragswidrig gar nicht oder zu wenig, obwohl er könnte (Minusstunden) so kann der Lohn um die nicht erbrachten Stunden gekürzt werden, sofern diese Minusstunden nicht an anderen Tagen durch Überstunden abgefangen werden.
Eine Kürzung ist auch dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens geschädigt hat. (Das müsste der Arbeitgeber hier erst einmal belegen können.)

Nein. Das ist nicht korrekt.

Nö. Er kann dich abmahnen wenn er der Meinung ist, dass du deine Arbeit nicht ordentlich machst.

Aber Abzüge vom Arbeitslohn darf er deswegen nicht vornehmen.