Zwangsurlaub für Azubis vom Arbeitgeber?

marialexx  10.03.2025, 09:28

Wie begründet dein AG das denn?

vansqmu 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 09:37

der ag hat wohl gerade etwas minus in der kasse und ca. 120 AN sollen für unbestimmt zeit, jeden monat einen tag unbezahlt zuhause bleiben - um geld zu sparen.

2 Antworten

Darf ein Arbeitgeber Azubis einmal monatlich Zwangsurlaub geben 

ja

und den Tag pro Monat einfach vom Gehalt abziehen?
Ich bin mir eig. sicher, dass das Gehalt von Azubis nicht gekürzt werden darf.

nein

du hast Recht


Halbammi  10.03.2025, 10:00

Deine "ja" widerspreche ich entschieden. Urlaub darf nicht gestückelt werden und selbst eine bezahlte Freistellung ist nicht rechtens, weil der Azubi auch ein Recht auf seine Ausbildungszeit hat.

peterobm  10.03.2025, 10:36
@Halbammi

im Prinzip richtig, nur du sowie ich auch kennen nicht den Grund. der Tag hat mit dem Urlaub nix zu schaffen. das nenn ich auch nicht urlaub, sondern bezahlte Freistellung. der Urlaub kommt obendrauf.

vansqmu 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 10:40
@peterobm

es ist aber unbezahlt. grund steht oben... er muss geld sparen

peterobm  10.03.2025, 10:43
@vansqmu

kann er ja, aber niemals auf Kosten der Mitarbeiter. dann wird er Personal abbauen müssen, seine Einkäufe umstruktuieren müsen.

vansqmu 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 10:55
@peterobm

das macht der natürlich zusätzlich noch^^

Halbammi  10.03.2025, 12:50
@vansqmu

Du solltest aufhören ihn zu verteidigen. Ein selbständiger trägt das unternehmerrisiko, nicht der Azubi. Und wenn es auf 20 Prozent deiner Vergütung ankommt sollte er die Bude lieber schließen

vansqmu 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 12:53
@Halbammi

ich verteidige meinen ag nicht :D es ist absolut bösartig auf welche art und weise er versucht geld zu sparen - problem sind dann noch die arbeitnehmer, die zu allem ja sagen, weil man angst um seinen job hat - ich bin auch nicht der azubi.

Der AG darf den Urlaub nur in größeren und zusammenhängenden Blöcken unter Berücksichtigung deiner Wünsche einteilen. 12x einzelne Tage sind nicht zulässig, und eine Reduzierung der Bezüge ebenfalls nicht. Selbst wenn der AG dich bezahlt freistellen würde ist das nicht zulässig, da du ein Recht auf deine Ausbildungszeit hast, die in deinem Ausbildungsvertrag geregelt ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Handwerksmeister und Ausbilder