Darf das Jugendamt mich mit 14 in eine obdachlosen Unterkunft tuhen?
Ich bin 14 Jahre und werde aus meiner Wohngruppen geworfen.
Ich bin depressiv und meiner Trauer wird zu Wut ich hatte ein ausraster und bin abgehauen.
Ich bin grundlos in einer Wohngruppe das Jugendamt hat mich raus genommen weil ich nicht mehr zu Schule ging weil ich es morgens nicht geschafft habe auszustehen weil ich da gemobbt würde .
Ich bin jetzt ca 10 mal abgehauen und das Jugendamt sagt das die damit jetzt die Hilfe bei mir beenden.
damit wäre es meine Frage dürfen die mich mit 14 rausschmeisen? .
6 Antworten
Die Frage wäre, was du denn tatsächlich selbst möchtest? Offensichtlich willst du nicht in der Gruppe wohnen.
Wie stellst du dir denn selbst deine Zukunft vor?
Nein, du bekommst keine eigene Wohnung mit 14 Jahren. Auf der Straße wirst du wohl nicht landen, obwohl du selbst alles dafür machst. Vielleicht kommst du in eine psychiatrische Klinik.
Gegen Depressionen kann man etwas machen. Medikamente und Therapie.
Das werden sie schon mal deshalb nicht machen weil du minderjährig bist. Ein Kinderheim oder eine geschlossene Einrichtung wäre aber durchaus denkbar.
Wenn überhaupt, dann nur vorrübergehend. In anbetracht des Zustandes wohl eher in eine Klinik,
lg, Nicki
Nein eigentlich nicht... LG
"ich hatte ein ausraster"
Was genau ist passiert?
Sie haben eine Fürsorge Pflicht.
Bitte Wende dich an zuständige Soziale Stellen bei dir Vor Ort
z.B Caritas Diakonie Jugendhilfswerk Bahnhofs Mission u.s.w
Ich habe geweint und gegen meine Tür gehauen