Darf das Jobcenter mir komplett die Leistungen streichen, nur weil mein Partner nun auch zur BG gehören soll?

6 Antworten

Und genau diese Angabe war dann wahrscheinlich dein Fehler, zumindest dann, wenn er nicht der Vater des Kindes ist.

Denn dann wäre er erst einmal nur eine weitere Person in deinem Haushalt und gehört erst einmal im Regelfall min.für das erste Jahr nicht zu deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), ihr würdet dann erst einmal eine ganz normale WG - bilden.

Dir bzw.euch stünden dann eure Leistungen weiterhin zu, nur die Kosten der Unterkunft würden sich auch hier um 1/3 verringern, diese müsste er dann selber an dich zahlen.

Dann müsste er ggf.selber einen ALG - 2 Antrag stellen, um dann ggf.selber zustehende Leistungen zu bekommen.

Wenn er also nicht der Vater sein sollte, dann solltest du das schnell mit dem Jobcenter klären und auch das er nicht zu deiner BG - gehört und dann sollte es auch zeitnah wieder Leistungen geben.

Das Jobcenter hat vermutlich die Leistungen eingestellt, um eine Überzahlung zu vermeiden. Deshalb "vorläufig" eingestellt. Es kann ja nicht wissen, daß Dein Partner Deinen Angaben zufolge nur sein Kindergeld bekommt.

Ich würde empfehlen, sofort am Montag einen Weiterbewilligungsantrag mit möglichst allen hierfür erforderlichen Unterlagen einzureichen!

Falls sich die Leistungswiederaufnahme aus irgendwelchen Gründen verzögert, empfehle ich die Kontaktaufnahme zu einer Arbeitsloseninitiative oder zu einer vergleichbaren Einrichtung.

Erforderlichenfalls braucht Ihr einen Anwalt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

sag auf jeden fall sofort deinem vermieter bescheid, dass die miete später kommt.

Darf das Jobcenter mir komplett die Leistungen streichen, nur weil mein Partner nun auch zur BG gehören soll?

"komplett streichen" erstmal nicht, aber zumindest vorläufig einstellen um die neue Sachlage zu überprüfen. Das scheint ja bei Dir der Fall zu sein, oder hast Du einen Aufhebungsbescheid bekommen?

Das dies nun so kurz vor Monatsende bzw. dem nächsten Auszahlungstermin passiert, ist natürlich zeitlich unglücklich.

Ist der Partner auch der Vater des Kindes bildet ihr sofort eine BG & ihr solltet schnellstmöglich Nachweise über seine Einkünfte einreichen. Sicherheitshalber würde ich an eurer Stelle dann auch sofort einen gemeinsamen neuen H4 - Antrag stellen, weil er ja ggf. auch Anspruch auf den Regelsatz haben könnte.

Ist er nicht der Vater des Kindes, zählt ihr im 1.Jahr des Zusammenlebens nicht zwingend als BG. Dann dürften Dein Kind & Du relativ schnell zumindest die Regelleistungen wieder bekommen, da sein Einkommen dann erstmal keine Rolle spielt.

Die Mietzahlungen würden dann aber neu berechnet & das Jobcenter würde nur den Mietanteil von Dir & Deinem Kind übernehmen. Dein Partner müsste sich dann selbst darum kümmern, wie er seinen Anteil bezahlt (eigener Leistungsantrag oder Job usw.).

Daher würde ich an Eurer Stelle auch gleich mit dem Vermieter sprechen & darauf hinweisen, dass es eventuell zu Änderungen / Verzögerungen kommen kann.

Nunja. Ihr müsst ja beim JC angegeben haben, dass er eingezogen ist. Sprifh die werden euch aufgefordert haben seine Unterlagen einzureichen. Habt ihr die nicht eingereicht, gibts kein Geld.

Habt ihr seinen Einzug nicht angegeben, erst Recht nicht.

Steht aber alles in den Merkblättern und Gesetzestexten, die man bei Antragstellung bekommt.