Container Lose oder mit Paletten Zoll ABD?
Hallo zusammen,
wenn Unternehmen Container mit Waren in ein Drittland versenden gibt es beim erstellen des ABD die Möglichkeit Karton oder Paletten als Packstücke anzumelden.
Wie gravierend ist dieser Unterschied Bzw. was macht das zolltechnisch für einen Unterschied? Die Waren wären das gleiche nur eben mit oder ohne Paletten.
1 Antwort
ich antworte mal relativ locker und nicht im Detail, da ich eigentlich schon längst im Bett sein sollte.
Ein (A)usfuhr(B)gegleit(D)okument ist bei einer Warensendung in ein Drittland erforderlich, wenn der Wert €1000 oder das Gewicht der Sendung 1000kg übersteigt.
Grundsätzlich muss also die Sendung bei der Ausfuhrzollstelle angemeldet, also "gestellt" werden.
Das ganze Verfahren ist im Atlas eigentlich selbst erklärend und sollte für den Anmelder der Ausfuhr bei der Gestellung verständlich sein.
Solltest du hier jedoch eine Prüfungsfrage im Sinn haben, ergänze deine Frage bitte noch einmal.