Co-Owner Vertrag gültig?
Wir haben eine Hündin als Welpe gekauft mit einem Co-Owner Vertrag, in dem steht, dass unsere Hündin für drei Würfe zur Züchterin geht, jeweils 10 Tage vor der Geburt bis zum Auszug der Welpen. Nun habe ich gelesen, dass es dann nicht über Co-Ownerschaft geht, sondern Zuchtmiete. Zudem zahlt man doch beim CoOwnervertrag nicht den vollen Preis, oder? Wir haben den vollen Preis für die Hündin gezahlt. Reicht das aus, damit die Zuchtklausel im Vertrag nichtig ist? Wir haben uns mit der Züchterin verkracht und möchten unsere Hündin dort nicht mehr hingeben. Sie hat nun auch eine Zuchtpartnerin und sie wollen in den Verein ein als Zuchtgemeinschaft eintreten. Da wir mit ihr den Vertrag haben und nicht mit der Gemeinschaft, würde der Vertrag dadurch nichtig sein?
Oder wird es erst nichtig, wenn unsere Hündin schriftlich nicht zur Zucht geeignet ist? Wir haben Angst, dass sie uns die Hündin wegnehmen möchte, weil wir nichts mehr mit ihr zu tun haben möchten bei dem was sie mit uns abgezogen hat. Bitte um Hilfe
4 Antworten
Hallo,
grundsätzlich ist ein Kaufvertrag, in dem dein Eigentumsrecht eingeschränkt wird, nichtig. Etwas anderes wäre es, wenn du im Gegenzug für 3 Zuchtmieten einen deutlichen Preisnachlass erhalten hättest - wobei 3 Zuchtmieten ohnehin absolut unüblich sind.
Geht es um einen Hund und eine Zuchtstätte im VDH?
Ansonsten muss die Hündin ja erst einmal angekört sein - bedeutet, sie muss etliche Ausstellungen mit vorzüglichen Formwertnoten und ohne massive Fehler bewältigen. Schon da hast du doch die Möglichkeit, dies zu "verhindern" .... ohne viel Übung zeigt sich kein Hund wirklich gut im Ring und nur eine gute Präsentation bringt bei entsprechender Konkurrenz auch die erforderlichen Formwertnoten.
Termine zu Zuchtschauen kann man "verschlafen", das Auto geht kaputt, die Hündin ist erkrankt .... in Corona-Zeiten alles ohnehin sehr schwierig.
Aber ohne Ankörung keine Zucht. Dann muss eine Hündin ja erst mal läufig werden, bevor sie zum Rüden kann - und wenn der etwas unerfahrene Halter gar nicht merkt, dass die Hündin läufig ist? So ein Pech aber auch .... und zu alt darf die Hündin auch nicht sein beim ersten Wurf .... schnell ist der Zeitpunkt verstrichen ....
Als Halter hast du doch da alle Möglichkeiten, das so zu "verzögern", dass es gar nicht zu einem Deckakt kommt.
Natürlich kannst du auch einen Fachanwalt einschalten ...
Dann kann es auf jeden Fall keine Zucht und keine Welpen mehr geben. Inwieweit dann eine Klage auf Schadenersatz (entgangener Gewinn) Erfolg hätte, müsste man abwarten. Da aber in einer seriösen Zucht eigentlich gar kein Gewinn gemacht wird (daher ja auch keine Erklärungen ans Finanzamt), wäre eine solche Klage eher auch nicht von Erfolg gekrönt. Aber ich bin kein Rechtsanwalt.
Sie will jetzt in den vdh mit einer Freundin. Mitglied ist sie noch nicht.
Also müsste unsere Hündin erst auf Ausstellungen um über ihren Zwinger Vereinsmäßig zur Zucht zugelassen zu werden? Davon steht nämlich nichts im Vertrag. Vielen dank, dass beruhigt mich ungemein zu wissen, dass sie nicht einfach kommen und sagen kann, gib mir deine Hündin, wir haben den Vertrag...
Hat die Hündin Papiere (Ahnentafel) aus dem VDH/FCI? Sonst kann sie dort mit der Hündin ohnehin nicht züchten .... die bekommt unter gar keinen Umständen eine Zuchtzulassung.
Und wie gesagt, ohne die vielen passenden Ausstellungen und eine Ankörung kann mit einem Hund im VDH nicht gezüchtet werden.
Für ihre Hündin hat sie keine Papiere. Für meine gibt es auch keine. Sie hat noch einen Rüden, der hat Papiere
Eine Hündin ohne Papiere kann niemals im VDH angekört = zur Zucht zugelassen werden. Lehn dich also entspannt zurück ...
Und wenn sie tatsächlich eine Zwingergemeinschaft im VDH gründet und "nebenher" noch "vermehren" will (also außerhalb des VDH mit deiner Hündin noch einen Wurf machen will), dann hast du die beste Waffe in der Hand. Sag, du meldest das dem VDH - das ist nämlich absolut verboten und zieht eine sofortige Zucht- und Zwingersperre nach sich ...
entspann dich. Wenn die beiden wirklich im VDH züchten wollen, können sie nebenher nicht mit deiner Hündin vermehren. Falls sie das doch wollen, kannst du sie beim VDH melden
Hallo,
lass dich vom Fachanwalt beraten. Es gibt auf Tierrecht etc. spezialisierte Anwälte.
ich würde mit diesem Vertrag zu einem Fachanwalt gegen und diesen Kündigen.
Mit dem Preis gebe ich dir recht kann was nicht stimmen.
du kannst ja mal hier nachfragen:
Hallo. Wast ist z.b. wenn ich einen Co-Owner vertag habe aber den Hund einfach kastrieren lasse?