Chef zahlt kein Geld mehr?

5 Antworten

Hallo

Du kannst die Arbeit nach schriftlicher Anmahnung auch verweigern. Dein Vertrag läuft weiter und dein Arbeitgeber muss zahlen.

Für den Zeitraum kannst du ab sofort i.d.R. Arbeitslosengeld I beantragen, wenn du belegst, dass kein Lohn kommt. Du musst darür vorerst gar nicht "Arbeitslos" sein oder kündigen.

Die Leistungen bekommst du auch rückwirkend ab Juni, musst sie aber bei Nachzahlung zurückzahlen.


ThorstenGrue617 
Beitragsersteller
 26.08.2019, 01:50

Okay, ich hab ihm auch mal gesagt und ihm das schriftlich gegeben dass wenn der Lohn nicht bis zum 01.09 da ist dass ich dann die Arbeit verweigere. Dass war schon 3 Wochen her. Der Chef hat nickend zur Kenntnis genommen. Eigentlich war das nur eine leere Drohung, es diente lediglich dazu zu zeigen dass ich das mir nicht gefallen lasse. Mein Kollege kann bezeugen dass der Chef den Breif genommen hat und gelesen hat, reciht das als Zeuge aus? PS: Der Kollege bekommt auch keinen Lohn mehr, aber erst seit Juli

0
DerSchokokeks64  26.08.2019, 02:04
@ThorstenGrue617

Hallo. Du erfüllst alle Voraussetzungen dafür, das zu tun. Aber: Der Schaden für den Arbeitgeber darf nicht unverhältnissmäßig hoch sein. Wenn der Brief korrekt abgegeben wurde, kannst du genau wie beschrieben die Arbeit verweigern, Arbeitslosengeld beantragen und das nicht erhaltene "Drittel" deines Lohns einklagen bzw. darauf warten. 2/3 deines Lohnes zahlt die Arbeitsagentur und die entsprechenden Rückzahlungsansprüche dafür vom Lohn gehen an sie über.

0

Schreib Deinem Chef noch einmal einen Brief. Fordere ihn auf, den ausstehenden Lohn bis (Frist von 7-10 Tagen setzen)......zu überweisen und schreib gleich dazu dass Du, sollte zum genannten Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht erhebst.

Bezahlt Dein Chef dann immer noch nicht, kannst Du, da Du weder eine Rechtsschutzversicherung hast noch Gewerkschaftsmitglied bist, zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen.

Man hilft Dir dort bei der Klageerhebung und das ist kostenlos. Einen Anwalt braucht man in der ersten Instanz nicht zwingend.

Bei den Themen hast Du "Ausbildung und Studium". Falls es sich um ein Ausbildungsverhältnis handelt, solltest Du Dich auch umgehend an die zuständige Kammer (z.B. IHK) wenden.

Bezahlt der AG nach einer Abmahnung die Ausbildungsvergütung nicht, kannst Du nach § 22 Abs. 2 Nr.1 Berufsbildungsgesetz fristlos kündigen.

Hier mal allgemein etwas zur Kündigung bei Zahlungsverzug des AG:

www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/lohn-gehalt-was-tun-wenn-der-arbeitgeber-nicht-zahlt/


AnitaBach  27.08.2019, 06:06

Einzig gute Antwort, Daumen hoch 👍

0

Kündigen ist momentan die schlechteste Lösung. Wenn möglich lass dich krankschreiben.

Suche Hilfe beim Arbeitsamt ( Rechtsabteilung ) oder - da du dir keinen Anwalt leisten kannst - , bei der Verbraucherzentrale. Kostet zwar auch etwas Geld, ist aber erschwinglich. Wenn keine VZ in deiner Nähe ist, die beraten auch telefonisch. Alles weitere zur VZ kannst du googlen.

Nicht kündigen , aber dein Chef muss dir den Lohn rechtzeitig zahlen . Sag ihm das du dein Geld haben möchtest . Sonst muss du dir ein Rechtsanwalt nehmen. So kann es nicht weitergehen


ThorstenGrue617 
Beitragsersteller
 26.08.2019, 01:45

Kann ich mir nimmer leisten. Und warum nicht kündigen? Er zahlt ja auch nicht. ER sagt immer nur: Ja, nächste Woche, die freundlichen Damen aus der Buchahltungsabteilung haben Systemfehler...

0
herakles3000  26.08.2019, 02:15
@ThorstenGrue617

Du kanst dir immer einen Rechtsanwalt leisten besonders in solchen fällend den das kannst du nämlich sogar selber vor dem Arbeitsgericht einklagen! Aber du musst nur eins tun geh zb zum Amtsgericht und hole dir einen Beratungsschein für einen anwalt damit ist der erstmal umsonst Fals du in der Gewerkschaft Bist wuerde die dich auch in den bereich vertreten auch vor Gericht ohne das du ein cent kosten hast! Nimm dir eine anwalt wen du Gewinst muss dein Chef deinen anwalt und auch die Gerichtskosten bezahlen!

Aber wen dein chef nicht zahlt kanst du auch den zoll informieren da das eine art von Schwarzarbeit ist!

0
  1. Sofort kündigen,
  2. einen anderen Arbeitsplatz suchen,
  3. zum Anwalt gehen und den ausstehenden Lohn einklagen.