Chef anzeigen? Tierschutz?

4 Antworten

Nun überlege ich, das zu Anzeige zu bringen da er meiner Meinung gegen das Tierschutz und Waffenschutzgesetz verstoßen hat.

Erst einmal: Es gibt kein "Waffenschutzgesetz". 😉

Er hat gegen das Tierschutzgesetz verstoßen:

  1. Als nicht sachkundige Person einen Vogel erschossen.
  2. Ggf. "Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund" (wäre zu klären, da der Vogel – wenn es z.B. eine "Stadttaube" ist – ja auch als Schädling eingestuft werden könnte, der die Lebensmittel verschmutzt).

Das Waffengesetz ist da aber etwas anders gestrickt:

Man darf mit Luftdruckwaffen mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers auf befriedetem Gelände schiessen, wenn sichergestellt ist dass man niemand Anderen gefährdet und wenn technisch sichergestellt ist, dass das Projektil das befriedete Gelände nicht verlassen kann. Das ist hier in dem Fall (in einer geschlossenen Lagerhalle auf Privatgrundstück) ja gegeben. Also weiss ich nicht, ob das wirklich einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt.

  

Bitte beachte:

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Aber sie stellen meine "private Meinung" dar. Hier kann und darf niemand eine rechtssichere Auskunft geben. Das darf nur ein Anwalt.


Mussmandas 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 10:04

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, das hilft mir schon weiter.

Welche Vögel es genau waren kann ich nicht sagen, es waren aber definitiv keine Tauben. Waren etwas größer als Spatzen.
Die Vögel hatten sich auf einem Lüftungsrohr unter der Decke niedergelassen und wollten nicht durch das geöffnete Rolltor zur Rampe wieder rausfliegen. In die Ladenfläche hätten die Vögel nicht fliegen können, da diese Tür, außer das Personal geht hindurch, dauerhaft geschlossen ist.
Es wurde vorher nicht versucht eine Leiter zu organisieren und die Vögel so aufzuscheuchen oder ähnliches.
Das ist wohl seine gängige Art Vögel loszuwerden die sich ins Lager verirrt haben.

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Waldmensch70  19.07.2024, 10:13
@Mussmandas

Wie gesagt: Das sollte (nach bestem Wissen und Gewissen) "Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund" sein und damit gegen §1 TierSchG verstoßen.

Und laut §4 Absatz 1 TierSchG gilt:

(…) Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.
Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Er müsste also die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen können und es müsste erstmal klar sein, dass es sich hier um eine Schädlingsbekämpfungsmaßnahme handelt.

Das ist bei einem nicht näher spezifizierten Singvogel aber mehr als fragwürdig.

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SamaMoldo  19.07.2024, 09:58

Stadttauben dürfen - anders als Mäuse und Ratten - nicht getötet werden, ohne das eine spezielle Ausnahmegenehmigung vorliegt. Der schlecht gesicherte Lagerraum eines Supermarktes ist ziemlich sicher kein Grund, eine solche zu bekommen.

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Waldmensch70  19.07.2024, 10:04
@SamaMoldo
Stadttauben dürfen - anders als Mäuse und Ratten - nicht getötet werden, ohne das eine spezielle Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Deshalb schrieb ich ja auch "Ggf. Töten eines Wirbeltieres ohne akzeptablen Grund." – also "Gegebenenfalls"

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Bring das bitte unbedingt zur Anzeige. So ein grausamer Tierquäler darf nicht ungeschoren davon kommen. Über die Erfolgschancen kann ich wenig sagen, aber die Tatsache, dass es Zeugen gibt, dürfte hilfreich sein.

Ganz ehrlich. Ich würde es direkt anzeigen

Geh zur Polizei, sprich mit denen und frag, was sie brauchen bei deiner Anzeige, damit das auch verfolgt wird.