Chance bei One-click Hostern erwischt zu werden

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Entscheidender Unterschied dürfte sein, ob man nur runter- oder auch hochlädt!

Wer hochlädt, kann das gleiche Pech haben wie bei den ganzen Tauschbörsen und Abmahnungen und horrende Schadensersatzforderungen kriegen.

Allerdings müsste dazu eine Überwachung stattfinden, bzw. die Logs und Accounts müssen ausgewertet und mit den IP-Zuordnungen abgeglichen werden, die nur kurze Zeit gespeichert werden.

Runterladen vom One-Click-Hoster (ohne gleichzeitige Verbreitung) ist zumindest finanziell weit weniger riskant, ein paar 100€ können es aber werden. Wenn, was vorkommen soll, Abmahnungen für reine Downloader die gleichen Kostenforderungen haben wie für P2P oder Uploader, muss man die Unterlassungserklärungen bereinigen; idealer Weise mit eigener Rechtsberatung. Auf keinen Fall einfach was unterschreiben, was die Abmahner zuschicken!

Ich hatte mal solche Fälle gefunden, wo reinen Downloadern ähnliche Unterlassungsvordrucke und Kostenforderungen zugeschickt wurden wie Uploadern oder P2P-Filesharern.


Androider4 
Beitragsersteller
 03.01.2013, 20:51

Danke für deine sehr ausführliche Antwort.

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Ja, 0. Abgemahnt werden Uploader und Sharer.


Androider4 
Beitragsersteller
 03.01.2013, 19:53

Ok danke für die schnelle Antwort

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0-5 % eigentlich werden nur uploader abgemahnt.


Androider4 
Beitragsersteller
 03.01.2013, 20:04

Sind schon Fälle von downloadern bekannt?

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