Mein Internetanschluss im Studentenwohnheim läuft mit Nutzername & Passwort über das Datennetz der Uni. Schauen die aktiv nach, ob/was ich runterlade?

4 Antworten

Natürlich wird seitens Eures Uni-Netzes geloggt, aber rechtfertigen mußt Du Dich erst, wenn ein illegaler Download -um den es Dir ja zu gehen scheint- auffliegt und der Staatsanwalt gehalten ist, aufgrund einer Anzeige Einsicht in die Logfiles zu nehmen.

Die Aufbewahrungsfrist für Logfiles ist mir nicht bekannt. Frag mal beim SysAdmin des Uninetzes nach, wie lange er die speichern muß.


VincVega 
Beitragsersteller
 12.10.2017, 22:49

Gut, das ist genau das, was ich wissen wollte. Dass sie für den Fall, dass jemand kommt, Logfiles erstellen, kann mir ja prinzipiell egal sein, wenn sie A) nicht von alleine darin rumstöbern (worum es mir eben geht) und B) kein Rechteinhaber kommt, um die IP X, die laut dem Rechteinhaber etwas herunter geladen hat, anzuzeigen. Letzteres ist ja der Fall mit jedem Internetanbieter und in den meisten Fällen ungefährlich, solange man nicht über Torrent o.ä, etwas hochlädt.


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Ich gehe mal stark davon aus, dass bei normalem Surfverhalten deine Rechte gewahrt werden und Niemand in den Verläufen stöbert. Ist kein Kavalliersdelikt.

Solltest du natürlich Illigale Dinge machen, so kann man das ohne Probleme auf dich zurückführen. In dem Fall wird die Polizei da auf jeden Fall reinschauen.

Wenn du ganz sicher gehen möchtest dass deine Privatsphäre geschützt ist hilft eine VPN verbindung deine Anonymität zu wahren.


VincVega 
Beitragsersteller
 12.10.2017, 22:43

Da hast du vollkommen recht. Ich frage mich nur, ob die "illegalen Dinge" die nur interessiert, wenn zum Beispiel die Polizei oder ein Anwalt vor der Tür steht und fragt, wer denn die IP so und so hat, da diese nachweislich das und das runtergeladen hat. So ist es ja auch bei jedem anderen Anbieter auch und wenn man nicht gerade über Torrent lädt auch sehr unwahrscheinlich. 

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Das ist um nachzuvolziehen wenn jemand erwisch wird beim illegalem download wenn was kommt werden die sicher nachsehen

Die ham ne AGB, schau da rein, da stehts ob die das machen, hier weiß das keiner


VincVega 
Beitragsersteller
 12.10.2017, 22:40

"(1) Nutzer können vorübergehend oder dauerhaft in der Benutzung der informations- und kommunikationstechnischen
Ressourcen beschränkt oder hiervon ausgeschlossen werden, wenn sie
[...]
2. die Ressourcen für strafbare Handlungen missbrauchen oder"

Das ist ja eigentlich auch selbstverständlich. Ich frage mich nur, ob die "strafbare Handlungen" von sich aus verfolgen, oder nur nach Anfrage von außen, z.B. durch den Rechteinhaber, an mich herantreten. Letzteres wäre ja - wie bei jedem anderen Anbieter auch - recht ungefährlich. Ob sie selber nach sowas Ausschau halten steht nicht in den AGBs. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass das Datenschutzrechtlich okay wäre. 

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