Cafè eröffnen und backen ohne Ausbildung?
Ich habe gelesen, dass man im eigenen Cafè ( ohne Meister und Ausbildung ) Kuchen und Torten backen und im Haus verkaufen darf ( also nicht zum mitnehmen, nur im Cafè essen ) und wenn man außer Haus verkaufen möchte, bräuchte man eine Ausbildung... stimmt die Aussage ? :)
3 Antworten
Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Man kann ja auch Kuchen etc. bei einem Bäcker kaufen und im eigenen Cafe´weiter verkaufen. wer will das kontrollieren ?
Was ist z.B. mit den Partys, wo Landfrauen Kuchen backen und von jedermann verzehrt werden. Da fragt auch keiner nach einem Meistertitel.
Und was passiert, wenn ein Gast ein Stück Kuchen im Cafe´bestellt, es ihm zu groß ist und den Rest mitnehmen will ? Soll man dann die Hälfte berechnen und dem Gast mitteilen, dass das verboten ist ?
Solltest du die Absicht haben unter diesen Umständen ein Cafe´zu eröffnen, einfach bei der Handwerkskammer schlau machen, evtl. IHK.
Ach so... ein Gesundheitszeugnis muss natürlich vorhanden sein.
Grundsätzlich verrichten Sie Arbeiten aus dem Konditoren-Handwerk. Dieses Handwerk darf grundsätzlich nur mit einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung zum Konditoren- oder Bäcker-Meister angeboten und ausgeführt werden. Sie können auch eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) mit einem Meister aus den vorgenannten Handwerken gründen oder einen Meister als fachlich-technischen Betriebsleiter einstellen.
Alternativ rate ich Ihnen die direkte Kontaktaufnahme zu Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer. Vielleicht gibt es in Ihrem Falle die Möglichkeit eine Ausnahmebewilligung nach § 8 Handwerksordnung zu beantragen. Da ich Sie und Ihre persönlichen Voraussetzungen (Alter, Qualifikationen, Lebensumstände) nicht kenne, kann ich nicht abschätzen, ob Sie die Voraussetzungen zur Erteilung der Ausnahmebewilligung grundsätzlich erfüllen. Ein Dialog mit Ihrer Handwerkskammer ist es jedoch wert. Sollten Sie nämlich einen Ausnahmegrund gelten machen können, so müssten Sie im Rahmen einer kostenpflichtigen Sachkundeüberprüfung nachweisen, dass Sie die Ausübung des Konditoren-Handwerk beherrschen. Sie könnten sich in diesem Falle sogar selbst auf die Ausübung eines Teilbereichs beschränken. Sollten Sie diese Prüfung bestehen, können Sie das von Ihnen gewünschte Handwerk selbstständig ausüben.
Cafe´ und Konditorei gehört zum Handwerk, der Betreiber muss keinen Meisterbrief haben, er kann einen einstellen.