Bussgeld Tagessatz berechnen?

2 Antworten

Was willst du wissen?

Bussgelder werden nicht in Tagessätzen berechnet.

Geldstrafen in Tagessätzen verhängt.

Nettoeinkommen : 30 = 1 Tagessatz

wie ist das wenn ich noch Unterhaltspflichtig bin(Ehefrau und Kind)??wird dann nach der Pfändungstabelle berechnet??

Soll die Strafe vielleicht noch als Steuersparmodell verhängt werden?

Du musst überhaupt nichts bezahlen. Du kannst eine Geldstrafe selbstverständlich auch absitzen.

Angenommen du hast ein Nettoeinkommen von 1.500,- EUR und die Geldstrafe beträgt 1.000,- EUR.

Dann wäre die Strafe mit 3 Wochen (20 Tage) Knast auch abgegolten.

Tipp:

Wenn du die verhängte Geldstrafe nicht auf einmal zahlen kannst, kann die die Staatsanwaltschaft auf Antrag eine Ratenzahlung gewähren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.