Busgeld beim Schwarzfahren?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du meinst mit den 60€ sicherlich die Vertragsstrafe / erhöhtes Beförderungsentgeld.

Das kann tatsächlich nicht verlangt werden, da du als Minderjähriger gem. § 107 BGB nur eine Willenserklärung abgeben kannst, die für dich lediglich vorteilhaft ist. Die Vertragsstrafe ist für dich nicht vorteilhaft, der Vertrag bedürfte also eine Willenserklärung deiner Erziehungsberechtigten. (Quelle)

Strafbar nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) wäre es dennoch und da du 14 Jahre alt bist, bist du auch strafmündig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – solides Verständnis der Gesetze
Von Experte tinalisatina bestätigt
Kann mir Irgendjemand sagen ob das stimmt oder nicht?

Ein erhöhtes Beförderungsentgelt ist gegen Minderjährige wahrscheinlich nicht durchsetzbar.

Es fehlt offensichtlich an der Genehmigung des Erziehungsberechtigten zur Schwazrfahrt, so dass hierüber auch kein Vertragsverhältnis entstanden ist, auf das die Vertragsstrafe sich gründen könnte.

Es gibt hier aber bis heute keine höchstrichterliche Entscheidung, so dass man sich nur an den vergangen Entscheidungen mehrerer Amts- und Landgerichte orientieren kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Von Experte ES1956 bestätigt
Hallo Ich bin 14 Jahre Alt Und wurde Gestern Beim Schwarzfahren erwischt.Ich habe eine 60€ Strafe bekommen aber mein Vater meint das ich das nicht bezahlen muss.Kann mir Irgendjemand sagen ob das stimmt oder nicht?.

Die 60 € erhöhtes Beförderungsentgelt musst du nicht bezahlen, da du keinen Vertrag eingehen kannst.

ABER: Bei jemanden, der das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt, sehen die Verkehrsbetriebe in aller Regel von einer Strafanzeige ab.

Weigerst du dich zu zahlen, kannst du sicher sein, dass du für die von dir begangene Straftat angezeigt wirst. Ab 14 Jahren bist du strafmündig. Da dürfte eine Geldstrafe am Ende höher sein als die 60 € erhöhtes Beförderungsentgelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

grandy52  08.07.2024, 14:05

Korrekt, wobei eine Geldstrafe im Jugendstrafrecht keine Option ist.

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