Bundeswehr Handgelenktattoo
Hallo Freunde der gepflegten Unterhaltung!
Diese Frage richtet sich vor allem an aktive Soldaten, die sich wirklich 100% sicher sind.
Meine Wenigkeit tritt am 1.10.15 erstmal für 12 Monate zum Wehrdienst an. Je nachdem, ob mir die Bundeswehr gefällt oder nicht, möchte ich meinen beruflichen Werdegang dort fortsetzen. Ich plane jetzt mittlerweile seit knapp zwei Jahren mir ein Tattoo am linken Handgelenk stechen zu lassen. Bundeswehr und Tattoos ist ja immer so ein Thema. Gibt es da mittlerweile neue Vorschriften, ob man diese sichtbar tragen darf? Sollte dies nicht der Fall sein, muss ich dem Tattoo wohl erstmal abdanken...
Danke im Voraus
3 Antworten
Sichtbare Tattoo müssen bei öffentlichen Auftritten verdeckt werden.
Mittlerweile dürfen Tattoos getragen werden, allerdings dürfen diese den Dienst nicht beeinträchtigen und du darfst nicht gegen bestehende Gesetze mit deinem Tattoo verstoßen.
Gern gesehen wird es trotzdem nicht und wenn man es dir ankreiden will, kommen die Dienstvorschriften mit eingeschränkten Grundrechten zu tragen. Deswegen würde ich dir nicht raten, am Handgelenk zu tätowieren. Es gibt bessere Stellen und dies kann man auch dann immer verdecken.
Mein Papa war bei der Bundeswehr und er hat gesagt, dass ist eher nicht gern gesehen. Also nicht an sichtbaren Stellen. Deshalb jemanden nicht annehmen geht eigentlich nicht, aber passiert trotzdem noch. Also tut mir leid, aber ich würd's lassen, oder woanders stechen lassen.
Gerdade beim Militär sollte doch Ordnung herrschen. Es doch klar, die Soldaten repräsentieren in der Öffentlichkeit die Bundeswehr und damit auch die Bundesrepublik Deutschland. Da ist ein gepflegtes Äußeres angebracht. Ein Bänker trägt auch einen Anzug und trägt in den seltensten Fällen offen tattoos.
Es gibt viele vorschriften, wie sich Soldaten (die auch als solche zu Erkennen sind) in der Öffentlichkeit zu verhalten haben. Das fängt z.B. dabei an, in welcher Uniform sie sich öffentlich bewegen dürfen. In der typischen Flecktarnuniform darf ein Soldat z.B. nicht in der Fußgängerzone rumlaufen. Zum pendeln zwischen kaserne und zu hause zum beispiel ist es okay, zum Spaß ander freude aber nicht. Beim Dienstanzug sieht das wieder ganz anders aus. Man repräsentiert halt die Bundeswehr und niemand möchte einen schlechten Eindruck machen. Mir persönlich ist es auch egal, wenn mein Bänker Tattoos o.ä. hat, aber für einen großteil der Bevölkerung ist das sehr wichtig.
Dienstvorschriften sind nicht diskriminiernt! Es sind Vorschriften, an die ein Soldat sich halten muss. Was viele nicht wissen, die Grundrechte von Soldaten können eingeschränkt werden. Der geschilderte Fall zählt zwar nicht dazu (es ist nur eine Dienstvorschrift) aber trotzdem gelten bei der Bundeswehr einige Besonderheiten ;)
"Deshalb jemanden nicht annehmen geht eigentlich nicht, aber passiert trotzdem noch. Also tut mir leid, aber ich würd's lassen, oder woanders stechen lassen. " Stimmt nicht. Zum Thema tatoos gibt es offizielle Verordnungen.
Seit diesem Jahr gibt es eine Änderung. Du darfst eingeschränkt Tattoos offen tragen. Innerhalb militärischer Bereiche, militärischer Sicherheitsbereiche, auf Schiffen, Booten und Flugzeugen dürfen Tattoowierungen offen getragen werden. Allerdings wenn du die Bundeswehr nach außen öffentlich repräsentierst müssen sichbare Tättoowierungen abgedeckt werden.
Früher musste man auch bei der Polizei einen Schnauzer tragen, das war auch Vorschrift. Ich dachte nur mittlerweile ist das lockerer. An sich würde ich das, gerade bei der Bundeswehr, mit einer Tätowierung eher lassen, aber ich hatte halt gedacht, dass die sich heutzutage nicht mehr wegen sowas "einkacken". Aber scheint ja dennoch der Fall zu sein ;)