Bundeswehr Arbeitsplatzschutzgesetz, zählt auch Zeitarbeitsfirmen dazu?

2 Antworten

Das Gesetz ist das relativ egal.

Dein AG ist ja die Zeitarbeitsfirma und nicht die Firma die dich ausleiht. Lediglich der Einsatz beim Entleiher ist dadurch natürlich nicht gesichert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mittlerweile a. D.

Geilesland 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 21:04

Also heißt wenn ich meinen Einberufungsbescheid bekomme, dann der Zeitfirma bescheid geben?

Zählt das auch zum Arbeitsplatzschutzgesetz?

Ja, aber was genau hat das mit der Bundeswehr zu tun?