Bundeswehr, abgabe.

4 Antworten

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Da hast Du aber eine Menge Unsinn erzählt bekommen!

  1. Mit "Amerika" meinst Du vermutlich die USA. Nein, auch in den USA darf man als Privatperson nicht ohne weiteres eine vollautomatische Waffe besitzen. In der Schweiz hingegen ist es (oder war lange Zeit so), dass die Ordonnanzwaffe nach dem Wehrdienst in das Eigentum des Schweizer Bürgers überging und dieser die Waffe zusammen mit Munition zu Hause hatte.

  2. Bei der Bundeswehr muss man fast alles abgeben. Sog. "körpernahe Bekleidung", darunter fallen Socken, Unterwäsche (nicht Fliegerunterwäsche, das ist Schutzbekleidung), Stiefel und die Sportbekleidung behält man.

  3. Unter bestimmen Voraussetzungen behält man auch eine Grundausstattung, bestehend aus Helm, Flecktarn und noch ein paar Gegenständen. Bei mir war das allerdings zum DZE 2012 nicht so.

Man Darf beim Ausscheiden aus der bundeswehr lediglich die Schuhe und die untersten Bekleidungsschichten (Tshirts, unterwäsche, Socken) behalten, sowie die Abzeichen, ein paar verbrauchsgegenstände ( Taschentücher, Verbandsmaterial etc.) behalten. Der rest muss in der regel alles abgegeben werden. Was viele daher machen ist einfach beim Ausscheiden plötzlich ein paar Klamotten zu "verlieren", die muss der Soldat dann bezahlen, die Preise für verlorene Kleidung sind aber wirklich sehr gering. (helm, Schutzbrille etc. sollte man nicht verlieren, das Zeug ist extrem teuer)

Ist man nach dem Ausscheiden noch Reservist, darf man natürlich einen Teil (oder sogar alles?) seiner Ausrüstung behalten.

gruß, Toaster


Apfelkind1986  30.12.2013, 13:34

Vor allem hagelt es ein Diszi, wenn der Vorgesetzte glaubt, man habe es absichtlich verloren.

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Toaster247  30.12.2013, 15:11
@Apfelkind1986

hab ich noch nie mitbekommen das da jemand ne diszi bekommen hat ^^ er kann ja schliesslich nichts dafür wenn ers irgendwo "verloren" hat. Ne gute Begründung wo und wieso ers verloren hat findet jeder :D

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anTTraXX  30.12.2013, 18:58
@Toaster247

Und zur Not wird man halt zur Kasse gebeten um den zeitwert zu ersetzen

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GermanSailor  30.12.2013, 19:22
@Apfelkind1986

Vor allem hagelt es ein Diszi, wenn der Vorgesetzte glaubt, man habe es absichtlich verloren.

Absichtlich verlieren geht ohnehin nicht. Der Vorgesetzte muss eine Stellungnahme zur Verlustmeldung abgeben. Gleichzeitig gilt, dass der Soldat natürlich auch Falschmeldung abgibt, eine unwahre Dienstliche Meldung abgibt (Verstoß gegen §13 SG http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__13.html) uns so weiter. Alles Dinge, die gerne vergessen werden, wenn man es unbedingt übertreibt. Wer schlau ist, dem wird irgendwann mal etwas von der Wäschleine im heimischen Garten geklaut, der verliert etwas auf einer Übung usw. Wenn die halbe Kompanie in der vorletzten Woche das Taschenmesser verliert, fällt es auf....

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Toaster247  30.12.2013, 20:51
@anTTraXX

bezahlen muss man wenns weg ist sowieso, aber der Zeitwert von normalen Uniformteilen (bluse, Jacke etc.) gehen schon noch wenigen wochen gen Null.

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Sämtliche sog. Körperwäsche "darfst du behalten" Körperwäsche ist: Unterhemden (T-Shirts) Unterhosen Schwimmzeug Socken

Dazu kommt denn noch die Schuhe

Feldanzüge, Feldmützen oder Barrets musst du (sofern empfangen) zum DZE wieder abgeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mittlerweile a. D.

Kleidung ja, Helm nicht. Waffe, Barett (gibts das überhaupt noch?) natürlich auch nicht.


Ironman0410 
Beitragsersteller
 30.12.2013, 02:00

Ja, das Barret ist bei uns eigentlich noch sehr Stark vertreten, was man glaube ich aich mit nach Hause nehmen darf. Die Waffe bleibt aber logischerweise bei der Bundeswehr. L.g. :)

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ponter  30.12.2013, 09:27
@Ironman0410

Es heißt in der Frage "Amerika", also gehe ich mal von den USA aus. Dort darf auch nicht jeder seine Waffe nach dem Ausscheiden behalten.

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