Bürgergeld, Minijob, Urlaubstage?
Ich bekomme Bürgergeld und arbeite jetzt seit heute in einem Minijob. Arbeitgeber sagt und schreibt, 36 Urlaubstage, da ich für eine Woche Urlaub im Handel 6 Tage Urlaub einreichen muss, auch wenn ich nur an 2 Tagen arbeite. Nun sagt die Frau vom Jobcenter (sie weiß es aber nicht genau ) das ich weiterhin nur die 21 Tage Urlaube habe, da der Job nicht versicherungspflichtig ist. Von Mo bis So gerechnet. Das wären gerade mal 3 Wochen im Jahr. Kennt sich da jemand aus? Ich bekomme wohl einen Rückruf, von jemanden, der sich auskennt. Hat vielleicht jemand die gleiche Situation wie ich?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
) das ich weiterhin nur die 21 Tage Urlaube habe, da der Job nicht versicherungspflichtig ist.
- Den Urlaubsanspruch hast Du bei Deinem Arbeitgeber
- Den Anspruch auf "Ortsabwesenheit" - beim JobCenter.
Mit anderen Worten.
- bei Deinem Arbeitgeber darfst Du 6 Wochen von der Arbeit ferneblieben
- beim JobCenter hast Du bis auf 3 Wochen (=21 Tage) am Ort präsent und zur Vermittlung zur Verfügung zu stehen.
Willst Du länger als 21 Tage ortsabwesend sein, dann ohne Bürgergeld.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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In Paragraph 7 Absatz 2 der Erreichbarkeitsverordnung ist genau das geregelt, was Dir die "Frau vom Jobcenter" gesagt hat. Die arbeitsvertraglich oder gesetzlich geregelte Anzahl von Urlaubstagen ist nur zu beachten, wenn versicherungspflichtig gearbeitet wird.