Bürgergeld, Minijob, Urlaubstage?

2 Antworten

) das ich weiterhin nur die 21 Tage Urlaube habe, da der Job nicht versicherungspflichtig ist. 
  • Den Urlaubsanspruch hast Du bei Deinem Arbeitgeber
  • Den Anspruch auf "Ortsabwesenheit" - beim JobCenter.

Mit anderen Worten.

  • bei Deinem Arbeitgeber darfst Du 6 Wochen von der Arbeit ferneblieben
  • beim JobCenter hast Du bis auf 3 Wochen (=21 Tage) am Ort präsent und zur Vermittlung zur Verfügung zu stehen.

Willst Du länger als 21 Tage ortsabwesend sein, dann ohne Bürgergeld.


Sonnen74 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 17:37

Vielen Dank. Jetzt habe ich es verstanden.

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In Paragraph 7 Absatz 2 der Erreichbarkeitsverordnung ist genau das geregelt, was Dir die "Frau vom Jobcenter" gesagt hat. Die arbeitsvertraglich oder gesetzlich geregelte Anzahl von Urlaubstagen ist nur zu beachten, wenn versicherungspflichtig gearbeitet wird.