BTN veräppelung?

6 Antworten

Ich persönlich sammele Münzen und habe bereits bei diversen Versandhäusern Münzen bestellt. Mit BTN habe ich sehr schlechte Erfahrung gemacht. Nachdem ich da was bestellt hatte, haben sie mir immerzu unaufgefordert Münzen geschickt. Ich habe dem mehrfach widersprochen. Sowohl schriftlich als auch am telefon. Irgendwann haben sie es dann sein gelassen. An deiner Stelle würde ich die Münzen zurückschicken. Und sollten weitere Briefe von BTN kommen, gar nicht erst aufmachen, sondern verschlossen zur Post bringen und sagen, dass du es nicht bestellt hast. Dann wird es für dich umsonst zurückgeschickt.


Chopper1983  09.02.2011, 13:25

soweit richtig, bis auf: 1. Münzen darfst du behalten, du hast sie nicht dazu gezwungen sie dir zu senden - also freiwillig.

  1. warum so umständlich? einfach refusé/retour o. ä. auf den geschlossenen umschlag schreiben und un den nächsten briefkasten damit - kost dich auch nix und die denken dann dass deine anschrift falsch ist...
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Unchrist  09.02.2011, 14:44
@Chopper1983

Mhh ob du es Behalten darfst? Na das weiß ich nicht in wie weit das Rechtens ist. Hast du da einen § oder so zu?

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wenn du die erste münze behälst bekommst du diese kostenlos,gehst aber dann einen vertrag ein. du bekommst dann regelmässig neue münzen die du bezahlen musst,also ist das nur lockfutter.schick sie am besten rechtzeitig zurück,ersparst dir dann eine menge ärger.


Chopper1983  09.02.2011, 13:20

mumpitz - sie geht keinen vertrag ein! es war was völlig anderes abgesprochen und sofern sie keine unterschrift leistete ist auch kein vertrag zustande gekommen...

bitte die leute hier nicht verrückt machen! sie kann die münze behalten.

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schick den krempel am besten wieder zurück sonst hast Du ein Abo


Chopper1983  09.02.2011, 13:26

herrlich so viel halbwissen ... schriftlich mail oder post widerrufen innerhalb von 14 tagen - peng, aus. die ware kannst einbehalten...

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Man muss da immer auf die Feinheiten achten. Mit hat T-Mobile mal als Treue-Prämie eine zweite Sim-Karte schenken wollen. Völlig kostenlos. Ich hatte einen schwachen Moment und dachte, warum nicht? Jedenfalls die Karte war kostenlos, ihre Benutzung hat dann aber 5 Euro / Monat gekostet.

Merke: von 99 Fällen, in denen einem jemand angeblich etwas schenken möchte, stecken in 100 Fällen andere Absichten dahinter.


Chopper1983  09.02.2011, 13:22

100 von 99 fälle ... die rechnung geht ja voll auf :)

und KEINER hat etwas zu verschenken, nur mit dem unterschied dass die telekom hier nichts unrechtes getan hat - die karte an sich war ja wie versprochen kostenfrei, nur die nutzung derselben, da hättest du fragen müssen. normalerweise sagen die es aber auch einem - auch mal zuhören wäre da angesagt.

aber ansonsten gilt: KEINER gibt was umsonst oder ohne eigennutzen her...

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Isegrimm  09.02.2011, 20:53
@Chopper1983

Du wirst lachen, ich habe bestimmt 5-Mal gefragt, ob die Sim-Karte wirklich kostenlos ist. Die Absicht, die Leute hinters Licht zu führen war definitiv da. In dem Moment war ich einfach nicht clever genug, zwischen dem Besitz der Karte und ihrer Benutzung zu unterscheiden.

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Hallo zusammen,

ich habe mir die Antworten auf einige Fragen bezüglich des BTN angesehen. Ich bekomme, soweit ich nichts zurückschicke, regelmäßig Lieferungen von irgendwelchen Münzen. Der BTN vergisst dabei folgendes, diese Lieferungen werden als Infopost an uns versandt. Das heißt folgendes: Auszug zur Infopost der Deutschen Post bzw. DHL : "Die Infopost bietet Ihnen die Möglichkeit, adressierte Werbesendungen und Kataloge zu einem besonders günstigen Preis an Ihre Kunden zu schicken. Inhalt Als INFOPOST können Sie schriftliche Mitteilungen und Unterlagen oder Datenträger wie zum Beispiel CDs/DVDs versenden. Kostenlose Proben, Produktmuster und Werbeartikel sowie Fremdbeilagen (Sendungsteile anderer Absender) können mitversendet werden. Inhaltsgleiche Zahlungsaufforderungen (z.B. Rechnungen und Mahnungen) dürfen nach Beschluss der Bundesnetzagentur nicht als INFOPOST versendet werden. Verkaufswaren sind ebenfalls nicht zugelassen, hiervon ausgenommen sind Bücher (auch Hörbücher), Broschüren, Zeitungen und Zeitschriften. Inhaltsgleichheit Die Inhalte müssen gleich sein bezüglich • der Anzahl und Beschaffenheit und • der Gestaltung der Umhüllung und im Format und • der Anzahl und der Werte der verwendeten Postwertzeichen (nur in Verbindung mit Absenderstempelung und FRANKIERSERVICE)

In dieser Kurzfassung der Post / DHL sind Verkaufswaren ausgeschlossen. Das heißt für mich, diese Infopost Sendungen können problemlos im Müll verschwinden, egal wie viel Wert dahinter stecken mag! Eigentlich brauche ich die Ansichtssendung nicht mal zurücksenden! Einen Anspruch auf Mahnung oder anderen Forderungen besteht nicht!, da es nur eine Infopost (Werbung, s.o.) war! Ich werde Die jedenfalls nicht mehr bedienen! VlG Franz Man sollte die Post bezüglich dieses Vorgehens informieren ;-) P.S.:Nachdem ich in einem ersten Brief BTN angemahnt habe, dass die Sendung als Infopost (Spam würde man bei Email sagen) bei mir ankommt, und ich berechtigt bin solche Werbung einfach ungeöffnet in den Papierkorb zu werfen. Und ich eine letzte Paketsendung (versichert, bei der Post) mit nicht angeforderten Sammlermaterial und dem Hinweis, dass ich keine weiteren unangeforderten Sendungen annehmen werde, zurückgeschickt habe, scheint jetzt erstmals Ruhe eingekehrt zu sein.