Brief von Polizei, obwohl Geschädigte keinen Strafantrag gestellt hat?

9 Antworten

Das ist normal und wird meines Wissens nach immer so gehandelt. Klingt schlimmer als es letztlich ist. Entweder nimmst du dir einen Anwalt, oder äußerst dich. Du musst dich nicht selbst belasten. Da es wohl nichts weiter schlimmeres war, wirst du, wenn überhaupt, eine kleine Strafe zahlen.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden ermitteln die so gut wie immer wegen fahrlässiger Körperverletzung auch ohne Strafantrag des Opfers.

Die meisten Verfahren werden allerdings nach § 153 StPo gegen eine Geldauflage eingestellt.

Dann wurde es als Offizialdelikt angesehen und die Behörde hat das Verfahren eingeleitet.

Warum habe ich dann trotzdem jetzt ein Ermittlungsverfahren?

Entweder hat die Person Strafantrag gegen dich gestellt (denn nur weil sie sagt, dass sie dies nicht tun wird, heißt das ja nicht, dass dies auch stimmt) oder man hat ein Einschreiten von Amts wegen für geboten gehalten. Da es hier um einen Verkehrsunfall geht, ist letzteres durchaus wahrscheinlich.

Näheres erfährst du bei Akteneinsicht.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Weil der Staat auch von sich aus ermittelt bei Körperverletzungen, zumal du da sicherlich ja auch noch ein Verkehrsdelikt dabei hattest? (Das könnte auch Nötigung dann sein, oder ähnliches). Die Behörde hat das wohl als Offizialdelikt angesehen und damit öffentliches Interesse bejaht. Kann aber trotzdem immer noch eingestellt werden, von der Staatsanwaltschaft.