Brief in die Schweiz geschickt ohne Zoll Informationen usw. was nun?

4 Antworten

Da wird der Zoll definitiv Probleme machen. Warst du nicht auf der Post? Oder hast du den Umschlag einfach in einen Briefkasten geworfen?

Wenn du Glück hast, dann wird dir der Umschlag zurückgeschickt und du kannst das Spiel nochmals verschicken. Dann korrekt.

Hast du etwas weniger Glück, dann bleibt es beim Schweizer Zoll hängen, der Empfänger bekommt Post, dass er entweder nachweisen muss wie hoch der Wert ist oder es wird zu dir zurückgeschickt.

Und wenn du Pech hast, dann verschwindet das Spiel auf Nimmerwiedersehen. 🤷‍♀️

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Neulinghier751 
Beitragsersteller
 10.04.2021, 12:10

Habe den Umschlag in einen Briefkasten geworfen.

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Neulinghier751 
Beitragsersteller
 10.04.2021, 12:12
@annie80

Habe den Brief am 07.04 Reingeworfen und habe heute die Sendungsverfolgung abgecheckt.

Da steht: "Die Sendung wurde am 09.04.2021 im Zielland Schweiz dem Zoll übergeben."

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annie80  10.04.2021, 12:14
@Neulinghier751

Wieso hast du eine Sendungsverfolgung für einen Brief?

Aber das klingt schon relativ positiv. Ich gehe fast davon aus, dass der Empfänger Post vom Zoll bekommen wird. Möglicherweise muss er die Kopie des Kaufbelegs schicken, und dann Gebühren zahlen damit er es bekommt.

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Neulinghier751 
Beitragsersteller
 10.04.2021, 12:28
@annie80

Danke erstmal für deine Hilfe! :) Eine Sendungsnummer habe ich, weil der Käufer eine wollte. Meine frage: Wenn ich den Brief auch mit Zollinhaltserklärung geschickt hätte bzw. gehen wir mal davon aus ich hätte alles richtig gemacht. Müsste der Käufer auch da zum Zoll und Gebühren bezahlen?

Bzw.

Hat der Käufer jetzt einen Nachteil wegen meinem Fehler? Muss er vielleicht wegen mir mehr bezahlen? Oder sogar wegen mir zum Zoll fahren?

Oder muss der Käufer, dass sowieso machen, also dahin fahren zum Zoll usw. auch wenn ich alles richtig gemacht hätte.

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annie80  10.04.2021, 13:43
@Neulinghier751
...Müsste der Käufer auch da zum Zoll und Gebühren bezahlen?

Meines Wissens ja. Der Aufwand ist jetzt aber höher, weil der Zoll ziemlich sicher (wenn er den Brief mit Ware nicht einkassiert bzw an dich retourniert) jetzt erstmal einen Brief an den Empfänger schickt, welcher den Warenwert (bzw. Verkaufswert) mit Beleg angeben muss.

Das kann aber auch passieren, wenn du eine Zollerklärung ausgefüllt hast, der Zoll aber Zweifel an der Richtigkeit der Angaben hat. (Das weiß ich, weil mir das mal passiert ist.)

Somit ist auch deine untere Frage beantwortet, wobei meines Wissens das per Post abläuft, und der Empfänger nicht zum Zoll muss. Der Aufschlag an Gebühren ist dann beim Empfang der Ware an den Briefträger zu zahlen (bar oder Twint, wenn man es nicht bei der Post abholen muss).

Kann man auch bei einem Brief eine Nummer zur Sendungsverfolgung haben? Hast du das online gemacht?

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Neulinghier751 
Beitragsersteller
 10.04.2021, 14:09
@annie80

Ja, habe den verkauften Artikel als "Prio Brief" verschickt. Kostet halt bisschen mehr, aber auf Wunsch vom Käufer mache ich es gerne, abgesehen davon bezahlt er selbst die Versandkosten :)

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annie80  10.04.2021, 14:11
@Neulinghier751

Ich denke, jetzt musst du abwarten was passiert. Ob es zu dir zurückkommt, oder ob es nach einer gewissen Zeit beim Empfänger ankommt. Hast du ihn kontaktiert, dass du die Zollerklärung vergessen hast und es deshalb zu Problemen kommen könnte?

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Waren in Briefen ins Ausland sind seit 01.01.2019 unzulässig. In Briefen ins Ausland dürfen sich lediglich Dokumente befinden. Das Risiko das es zurück kommt ist doppelt so hoch, entweder von der Post selbst - da es gegen die AGB verstößt oder vom Zoll, wegen fehlender Zollinhaltserklärung. Wenn du Glück hast geht es aber durch. Einfach abwarten und das nächste mal in einer Filiale beraten lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Neulinghier751 
Beitragsersteller
 15.04.2021, 12:34

Wurde zugestellt ohne Probleme :)

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Waren in Briefen ist unzulässig, dazu keine Zollinhaltserklärung an der Sendung.

Da wird der Brief demnächst wohl wieder zu dir zurückkommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

annie80  10.04.2021, 11:36

Ja wenn er / sie Glück hat, kommt es zurück.

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nein. es ist eine Warensendung. die muss deklariert werden.


Neulinghier751 
Beitragsersteller
 09.04.2021, 21:55

Oh nein Schei***e Was wird jetzt im schlimmstenfalls passieren?

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verreisterNutzer  09.04.2021, 22:06
@Neulinghier751

entweder wird es durchgewunken (nicht kontrolliert), wird bereits von der deutschen Post zurückgewiesen /-geschickt (weil die auch nicht einfach so alles transportieren ... ich kenne den letzten Stand nicht), es wird beim Zoll zur Abholung hinterlegt (und dort muss der Empfänger es prüfen lassen & ggf. Zoll zahlen) oder die Schweizer Post übernimmt das Eintreiben der Gebühren (gegen Aufpreis).

ich kenne (bei Privatversand) schon alle Varianten. Inkl. Abhanden-Kommen.

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mineralixx  13.04.2021, 01:15

"Warensendung" ins Ausland gibt es nicht.

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