Brief an Mieter über mir wegen Wasserschaden durch verstopftes Klo?

11 Antworten

Die Hausratversicherung ist ganz sicher nicht der richtige Ansprechpartner, weil damit der Hausrat des Mieters über die versichert wäre und nicht der deine.

Wenn dieser Mieter überhaupt in die Pflicht genommen werden kann, dann über seine Haftpflichtversicherung. Es müßte erst einmal nachgewiesen werden, ob dieser Mieter überhaupt diesen Schaden schuldhaft verursacht hat.

Lasse dich beim Mieterschutzbund beraten.


schleudermaxe  06.09.2021, 13:35

Also, zuerst kommt doch die Schadensumme, die nicht belegt werden kann.

Also bleibt nur die eigene Haurat, denn die bezahlt den kompletten Neukauf.

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maja0403  06.09.2021, 14:05
@schleudermaxe

Man muß nicht jede Schadenssumme belegen. Das Geld geflossen ist besagt alleine schon die Tatsache der vorhandenen Spüle. Belegen muß man, wenn man eine andere Summe ersetzt haben will als die vorhandene Spüle her gibt.

Mal abgesehen davon würde dann die eigene Hausratversicherung auch Belege wollen.

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schleudermaxe  06.09.2021, 15:24
@maja0403

Doch doch, keine Schadensumme, kein Geld, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns.

Die Hausrat bezahlt die Reparatur bzw. den Neukauf, also muss eine Rechnung her darüber, nichts weiter.

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Ein Fall für die Hausrat ist das keinesfalls, bestenfalls für die Haftpflicht.


Boomshee 
Beitragsersteller
 06.09.2021, 12:08

Ja genau das meinte ich, hab mich nur vertan

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DerHans  06.09.2021, 21:52

Für die EIGENE Hausrat schon. Die leistet Neuwert. Vom Schädiger gibt es nur Zeitwert.

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Klipp und klar Dein Schadenersatzanspruch richtet sich gegen Deinen Vermieter - Du hast mit Deinem Nachbarn nichts zu tun.

Die Privathaftpflichtversicherung wird auf die Gebäudeversicherung des Vermieters verweisen.


Valnar52  06.09.2021, 12:17
Klipp und klar Dein Schadenersatzanspruch richtet sich gegen Deinen Vermieter

Wir kommst du auf diese Idee? Wo steht, dass der Vermieter den Schaden schuldhaft verursacht hat? Hat der etwas das Klo verstopft?

Die Privathaftpflichtversicherung wird auf die Gebäudeversicherung des Vermieters verweisen.

Die Gebäudeversicherung ist auf keinen Fall zuständig, da die Spüle ja wohl nicht zum Gebäude gehört.

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Nun hatte ich den Vermieter auch gefragt ob die Gebäudeversicherung auch für eine neue Spüle aufkommt, da der Spülschrank an den Seiten aufgeweicht ist. Es ist ein günstiger Spülschrank aber ich hätte den trotzdem gern ersetzt. Der Vermieter meint jedoch das die dafür nicht zahlen.

Entscheidend, ob der der Spülenschrank über die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung versichter ist, ist ob er Gebäudebestandteil ist oder nicht. Ein Gebäudebestanteil ist es dann, wenn es wesentlich mit dem Gebäude verbinden ist. Wie beispielsweise eine Einbauküche. Ist dein Spülenschrank teil einer Einbauküche, dann müsste wahrscheinlich die Gebäudeversicherung des Vermieters aufkommen. Steht der Schrank einfach nur separat in der Küche, gehört er jedoch Wahrscheinlich zu deinem Hausrat, womit der Vermieter dann nichts zu tun hat (es sei denn er gehört dem Vermieter, dann hat er auch für Ersatz zu sorgen).

Letztendlich ist es aber auch egal, denn du hast den Schaden ja garnicht verursacht, sondern jemand anderes. Also muss der auch für den Schaden aufkommen.

Also müsste ich dem Mieter über mir sagen das er das über seine Hausratversicherung laufen lassen muss oder?

Klar ist ja offenbar, dass der Schaden im Verantwortungsbereich des Mieters über dir (oder dessen Vermieter liegt). Wie der Mieter über dir nun versichert ist, braucht dich nicht zu interessieren (dessen Hausratversicherung ist jedenfalls nicht zuständig. Schließlich betrifft es ja nicht dessen Hausrat).
Du stellst einfach an ihm die Forderung, dass er für Schadensersatz bei dir sorgen soll. Gut wäre für den anderen dann, eine Haftpflichtversicherung zu haben, die für den Schaden aufkommt. Sonst muss die Person es eben aus eigener Tasche zahlen.

Nun hab ich allerdings kein Kaufbeleg mehr von der Spüle.

Der ist auch nicht unbedingt nötig. Ersetzt wird i.d.R sowieso nur der Zeitwert (und nicht der Neuwert wie viele denken), der im Fall der Fälle geschätzt wird. Für den Geschädigten kann das sehr ärgerlich sein, da er mit dem erstatteten Betrag eine Neuanschaffung meist nicht voll bezahlen kann. Will der Geschädigte was neues, muss er die DIfferenz selbst tragen. Hintergurnd ist, dass der Geschädigte nicht besser gestellt werden soll, also vor dem Schaden.

Schäden bei dritten sind grundsätzlich Sache einer Haftpflichtversicherung - aber, wo der Vermieter schon tätig geworden ist, kann der nicht den Schaden in deiner Wohnung beseitigen (lassen) und sich die Kosten über die Haftpflicht des Mieters erstatten lassen?